Intensivierung der Aufsicht über die neue Fluggesellschaft

Bern, 30.01.2002 - Die Verstärkung der Aufsicht über die neue Schweizer Fluggesellschaft soll auf eine dauerhafte Grundlage gestellt werden. Der Bundesrat hat einen Nachtragskredit von 1,9 Millionen Franken bewilligt, damit das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) seine Aufgaben weiterhin wahrnehmen kann. Der Kredit bedarf noch der Genehmigung durch die Finanzdelegation der Eidg. Räte.

Die Swissair-Krise und der Aufbau einer neuen Fluggesellschaft auf der Basis der Crossair stellen die schweizerische Zivilluftfahrt vor eine ausserordentliche Herausforderung. Das BAZL hat denn auch bereits kurz nach der temporären Stilllegung der Swissair-Flotte Anfang Oktober 2001 seine Aufsicht gegenüber Swissair und Crossair verstärkt. Die erweiterte Kontrolltätigkeit und die intensive Begleitung der neuen Gesellschaft sollen bis auf weiteres aufrechterhalten werden. Dies insbesondere vor dem Hintergrund des grossen finanziellen Engagements des Bundes.

Für diese umfangreiche Aufgabe hat das BAZL eine Reihe von Mitarbeitenden vollumfänglich abgestellt, was in anderen Zuständigkeitsbereichen zu personellen Engpässen geführt hat. Mit dem Nachtragskredit von 1,9 Millionen Franken für das laufende Jahr kann das BAZL nun etwa sechs bis acht Aviatikfachleute im Expertenverhältnis beiziehen. Parallel dazu überprüft das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation den Personalbestand des BAZL im Hinblick auf eine allfällige weitere Verstärkung.


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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
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