Änderung der Kernenergiehaftpflichtverordnung (KHV)

Bern, 29.11.2002 - Der Bundesrat hat eine Änderung der Kernenergiehaftpflichtverordnung (KHV) beschlossen. Damit übernimmt der Bund neu die Deckung des Risikos für terroristische Gewaltakte zwischen 500 Millionen und einer Milliarde Franken. Nach den Ereignissen vom 11. September 2001 haben die privaten Versicherer die Deckung dieses Risikos auf 500 Millionen Franken reduziert.

Die Ereignisse vom 11. September 2001 haben Auswirkungen auf den Markt für die
Versicherung von Nuklearrisiken. Der schweizerische Nuklearversicherungspool hat das
Bundesamt für Energie darüber informiert, dass er heute nicht mehr in der Lage ist, für
Nuklearschäden aus terroristischen Ereignissen eine Deckungssumme von 1 Milliarde Franken zur Verfügung zu stellen. Ab dem 1. Januar 2003 beträgt die private Deckungssumme für aussergewöhnliche Terrorrisiken neu 500 Millionen Franken. Diese Herabsetzung ist eine Folge der Schwierigkeiten der Nuklearversicherer, das für die Deckung des Risikos von Terrorakten bestimmte Kapital beizubringen.

Nach dem Kernenergiehaftpflichtgesetz bedeutet diese Entwicklung, dass der Bund die
Betreiber von Kernkraftwerken für Schäden von 500 Millionen bis 1 Milliarde Franken aus
terroristischen Gewaltakten versichern muss. Die bei den Inhabern von Kernanlagen erhobenen Versicherungsprämien werden dadurch um 12,7% erhöht. Die Änderung der KHV wird ebenso wie die neuen Privatversicherungspolicen am 1. Januar 2003 in Kraft treten.

Die vom Bund eingezogenen Prämien werden in den Nuklearschadenfonds einbezahlt, dessen Vermögen sich per 31.12.2001 auf 290 Millionen Franken beläuft.



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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
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