Anflüge auf ILS 34 am Flughafen Basel-Mülhausen: Vereinbarung eingehalten

Bern, 28.05.2008 - Die Handhabung der Anflüge auf das neue Instrumentenlandesystem (ILS) der Südpiste 34 am Flughafen Basel-Mülhausen verletzt die Vereinbarung zwischen den Luftfahrtbehörden der Schweiz und Frankreichs nicht. Dies hat eine Inspektion ergeben, die das BAZL bei der zuständigen französischen Flugsicherung durchführte. Das BAZL befürwortet aber eine rasche und möglichst umfassende Information der betroffenen Bevölkerung durch den Flughafen über die durchgeführten Südanflüge.

Im Dezember letzten Jahres nahm der Flughafen Basel-Mülhausen das neue Instrumentenlandesystem (ILS) auf die Südpiste 34 in Betrieb. Es ersetzte das Verfahren mit einem kreisähnlichen Manöver kurz vor der Landung, das die Piloten nach Sicht fliegen mussten. Ein ILS ermöglicht sowohl eine genaue horizontale wie auch vertikale Führung der Flugzeuge im Endanflug. Sämtliche Maschinen müssen einem exakt definierten Gleitweg folgen. Dadurch trägt das System generell zur Verbesserung der Sicherheit im Flugbetrieb bei. Hauptlanderichtung auf dem Flughafen Basel-Mülhausen ist traditionellerweise der Norden. Südanflüge sind dann erforderlich, wenn der Nordwind die kritische Stärke für Landungen von Norden überschreitet. Die Lärmauswirkungen der Anflüge auf das ILS liegen in der Schweiz unter dem Immissionsgrenzwert gemäss Eidgenössischer Lärmschutzverordnung.

Um sicherzustellen, dass weiterhin nur aufgrund der Windwerte Südanflüge erfolgen, handelte das BAZL mit den für die Abwicklung des Verkehrs zuständigen französischen Behörden eine Vereinbarung für die Benutzung des ILS 34 aus. Dieses Abkommen legt fest, dass gestützt auf internationale Empfehlungen bei einem durchschnittlichen Rückenwind von über 5 Knoten der Anflugverkehr via Süden abgewickelt werden darf. Bei dieser Windstärke treten erfahrungsgemäss Böenspitzen von bis zu 10 Knoten auf. Zudem enthält die Vereinbarung Obergrenzen für den Anteil der Südanflüge. Liegen die Südlandungen am Ende eines Jahres über 8 Prozent, haben die beiden Luftfahrtbehörden eine vertiefte Analyse der Gründe vorzunehmen. Wird pro Kalenderjahr der Wert von 10 Prozent überschritten, müssen die Luftfahrtbehörden Gespräche aufnehmen, um Massnahmen zu treffen, die den Anteil der Südlandungen wieder unter diese Marke bringen.

In den vergangenen Wochen waren aus der neu von den ILS-Anflügen tangierten Bevölkerung in den Kantonen Basel-Landschaft und Solothurn vermehrt Klagen laut geworden, wonach der Anteil Südlandungen über dem in der Vereinbarung zwischen den Luftfahrtbehörden festgelegten Wert liege und Südanflüge stattgefunden hätten, obwohl die Windwerte dafür nicht gegeben gewesen seien. Auch wenn die Vereinbarung vorsieht, dass die Behörden die Benutzung des ILS 34 erst nach Ablauf eines Kalenderjahres überprüfen, hat das BAZL reagiert und Anfang Mai gemeinsam mit der Aufsichtsbehörde Frankreichs eine Inspektion bei der französischen Flugsicherung durchgeführt.

Dabei zeigte sich, dass die Fluglotsen die Vereinbarung korrekt anwendeten. Gemäss den überprüften Daten und Unterlagen waren keine Anflüge aus Richtung Süden auf den Flughafen Basel-Mülhausen erfolgt, ohne dass die erforderlichen Windwerte gegeben gewesen wären. Einzige Ausnahme bildete der 6. März 2008, als die Flugsicherung aufgrund einer technischen Panne an den Navigationsanlagen für Nordlandungen während einigen Stunden Südanflüge durchführen liess. Da es sich um eine ausserordentliche Situation handelte und weil ansonsten der Flughafen hätte geschlossen werden müssen, erachtet das BAZL diese einzelne Massnahme jedoch als vertretbar.

Um das ILS 34 in Betrieb nehmen zu können, muss die Flugsicherung zuerst die Sektoren des kontrollierten Luftraumes im Süden des Flughafens aktivieren. Der Entscheid, diese Sektoren zu aktiveren, fällen die Fluglotsen aufgrund von Wettervorhersagen. Die Inspektoren des BAZL stellten bei der Prüfung der Unterlagen fest, dass die Flugsicherung mehrfach die Sektoren des kontrollierten Luftraums für das ILS 34 aktiviert hatte, anschliessend jedoch keine Landungen von Süden erfolgten. Grund dafür war, dass der Wind entgegen der Prognose unterhalb der Limite von durchschnittlich 5 Knoten Rückenwind blieb. Dieser Umstand zeigt, dass die Flugsicherung den Betrieb sorgfältig und korrekt handhabt. Als unterstützendes Instrument für die Pistenwahl benutzt die Flugsicherung ein neues Informatiksystem, das gestützt auf verschiedene Wetter- und technische Informationen Empfehlungen abgibt. Das BAZL geht davon aus, dass anstehende Feinjustierungen an diesem System in Zukunft eine noch präzisere Vorausbestimmung der Windentwicklung und damit auch eine genauere Aktivierung der Luftraum-Sektoren ermöglichen werden.

Die Windwerte und somit auch die Südlandungen auf den Flughafen Basel-Mülhausen unterliegen im Verlaufe des Jahres natürlichen Schwankungen. Erfahrungsgemäss weisen die wärmeren Monate eines Jahres mehr Phasen mit starkem Nordwind auf. Während der Anteil der Südanflüge im Januar unter 3 Prozent und im Februar bei 6 Prozent lag, machte er im März und im April jeweils 13 Prozent aus. Im Durchschnitt der ersten vier Monate 2008 betrug der Wert 9 Prozent. Aus diesen Zahlen lassen sich aber noch keine Rückschlüsse für das gesamte Jahr ziehen. Auch in früheren Jahren erfolgten in den Frühlingsmonaten teilweise deutlich mehr als 10 Prozent der Anflüge in Basel-Mülhausen aus Richtung Süden. Das BAZL wird die Benutzung des ILS 34 in den nächsten Monaten aufmerksam beobachten und allenfalls in der zweiten Jahreshälfte weitere Inspektionen durchführen.

Gerade weil die Südanflüge unregelmässig erfolgen und für die betroffene Bevölkerung nicht immer voraussehbar sind, befürwortet das BAZL eine rasche, transparente und möglichst umfassende Information der Öffentlichkeit. Eine klare Faktenlage ermöglicht es den Interessierten, sich ein Bild über Umfang sowie Gründe für die Südlandungen zu machen. Das Amt hat dem Flughafen Basel-Mülhausen nahegelegt, regelmässiger und detaillierter über die Benutzung des ILS 34 zu orientieren.


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Bundesamt für Zivilluftfahrt
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