BAZL erteilt Belair Airlines AG eine Betriebsbewilligung

Bern, 02.11.2001 - Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat der Fluggesellschaft Belair Airlines AG eine Betriebsbewilligung erteilt. Damit kann die neue Tochtergesellschaft von Hotelplan das Geschäft mit Charterverkehr aufnehmen.

Die neu gegründete Gesellschaft Belair Airlines AG (Belair) ersuchte das BAZL in der zweiten Oktoberhälfte um Erteilung einer Betriebsbewilligung für die gewerbsmässige Beförderung von Personen und Gütern. Die Tochtergesellschaft von Hotelplan will den Charterverkehr in Eigenregie übernehmen, den bis anhin die Swissair-Tochter Balair/CTA Leisure AG (Balair) für den Reisekonzern durchgeführt hat. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen hat das BAZL heute Freitag der Belair die Betriebsbewilligung für ein Jahr gewährt. Gleichzeitig hat das BAZL die Betriebsbewilligung der Balair aufgehoben.

Belair wird ihren Flugbetrieb morgen Samstag aufnehmen. Normalerweise dauert die Prüfung eines Gesuches rund 60 Tage. In Anbetracht des Umstandes, dass sich die Flugbetriebs- und Unterhaltsorganisation der Belair auf diejenige der Balair abstützt, konnte das BAZL das Zulassungsverfahren in weniger als der Hälfte dieser Zeit abwickeln.

Voraussetzung für die Erteilung einer Betriebsbewilligung ist unter anderem ein Luftverkehrsbetreiberzeugnis (Air Operator Certificate, AOC). Dieses kann das BAZL nur ausstellen, wenn das Unternehmen sowohl Betrieb wie auch Unterhalt gemäss den europäischen Normen JAR-OPS zu gewährleisten vermag. Weitere Bedingungen für eine Betriebsbewilligung sind ein Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für den Betrieb während mindestens 24 Monaten und der Schweizer Charakter der Gesellschaft (Eigentumsverhältnisse mehrheitlich in Schweizer Hand).


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Bundesamt für Zivilluftfahrt
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