Crossair kann 30 Kurz- und Mittelstrecken sicherstellen
Bern, 26.10.2001 - Nach der Stilllegung der gesamten Swissair-Flotte Anfang Oktober hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sofort reagiert und der Crossair eine provisorische Bewilligung für rund zwei Dutzend Kurz- und Mittelstrecken-Flüge bis Ende Sommerflugplan erteilt. In der Zwischenzeit hat Crossair Konzessionsgesuche für die Übernahme bisheriger Swissair-Strecken eingereicht. Da aus Zeitgründen die Streckenkonzessionen bis zum Flugplanwechsel nicht erteilt werden können, hat das BAZL der Crossair eine weitere provisorische Bewilligung für 30 Kurz- und Mittelstrecken gewährt.
Weil sich die Swissair gemäss dem vom Bundesrat Anfang Woche gutgheissenen Plan für den Aufbau einer neuen Schweizer Luftfahrtgesellschaft per Flugplanwechsel vom 28. Oktober 2001 weitgehend aus dem Kurz- und Mittelstreckengeschäft zurückzieht, werden die entsprechenden Streckenkonzessionen auf diesen Zeitpunkt hin frei. Seit der temporären Stilllegung ihrer Flotte am 2./3. Oktober 2001 stellt die Swissair nur noch knapp die Hälfte der Verbindungen im Europastreckenbereich sicher. Ein Teil ihrer Kurz- und Mittelstrecken betreibt inzwischen die Crossair. Sie verfügt hierfür über eine provisorische Bewiligung des BAZL bis zum Ende des Sommerflugplans. Diese Bewilligung hatte das BAZL am Tag nach dem Grounding erteilt, um den Luftverkehr aus der Schweiz nach europäischen Destinationen zumindest partiell aufrechterhalten zu können.
In der Zwischenzeit hat Crossair Gesuche für eine Übernahme von Europastrecken der Swissair eingreicht. Entscheidungsinstanz ist das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation. Das in der Verordnung über die Luftfahrt geregelte Konzessionierungsverfahren sieht unter anderem eine 14-tägige Ausschreibungsfrist zuhanden anderer interessierter Luftfahrtunternehmen vor. Da diese Frist für einen Teil der Gesuche noch läuft, kann das UVEK der Crossair die Konzessionen nicht per 28. Oktober erteilen.
Das BAZL hat Crossair deshalb für jene 30 neuen Strecken, die im Winterflugplan der Gesellschaft figurieren, eine provisorische Bewilligung erteilt. Der ordentliche Entscheid über die Streckenkonzessionen wird das UVEK im Verlauf des Novembers fällen. Noch keine Gesuche eingereicht hat die Crossair bisher für die Übernahme der Langstreckenflüge, welche die Swissair bis zum Ende des Winterflugplans weiterhin durchführt.Für die Erteilung von Streckenkonzessionen kommen grundsätzlich nur Schweizer Flugbetriebe in Frage, die im Besitz einer Betriebsbewilligung und eines Luftverkehrsbetreiberzeugnisses (Air Operator Certificate, AOC) sind. Ein AOC kann das BAZL als Aufsichtsbehörde nur ausstellen, wenn das Unternehmen sowohl Betrieb wie auch Unterhalt gemäss den europäischen Normen JAR-OPS gewährleisten kann. Für die Erteilung der Betriebsbewilligung ist zudem der Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für den Linienbetrieb während mindestens 24 Monaten notwendig.
Für folgende Strecken hat das BAZL der Crossair eine provisorische Bewilligung erteilt:Zürich–Amsterdam
Zürich–BelgradZürich–Berlin Tegel
Zürich–BrüsselZürich–Budapest
Zürich–DüsseldorfZürich–Frankfurt
Zürich–GrazZürich–Hannover
Zürich–HamburgZürich–Köln/Bonn
Zürich–KopenhagenZürich–Krakau
Zürich–LjublijanaZürich–Luxemburg
Zürich–MailandZürich–Manchester
Zürich–MünchenZürich–Salzburg
Zürich–SarajevoZürich–Skopje
Zürich–SofiaZürich–Stuttgart
Zürich–TiranaZürich–Toulouse
Zürich–TunisZürich–Venedig
Zürich–ZagrebGenf–Nizza
Genf–Paris Charles de Gaulle
Herausgeber
Bundesamt für Zivilluftfahrt
http://www.bazl.admin.ch