BAZL bewilligt Lufträume für Trainingsflüge der Luftwaffe mit PC-21-Flugzeugen

Bern, 21.08.2008 - Die Schweizer Luftwaffe hat aus Sicherheitsgründen beantragt, zwei Trainingsräume für die Ausbildungsflüge mit dem neuen Flugzeug Pilatus PC-21 für den zivilen Verkehr einzuschränken. Das BAZL hat die Luftraumeinschränkungen nach Abschluss der Vernehmlassung und nach Gesprächen mit den aviatischen Kreisen und den betroffenen Kantonen verfügt. Die Einschränkungen sind vorerst auf ein Jahr befristet.

Die Luftwaffe hat für ihre Pilotenausbildung neue Flugzeuge vom Typ Pilatus PC-21 erhalten. Die Lehrgänge für das Flugzeug verlangen, dass die Piloten in gewissen Flugphasen intensiv Instrumente bedienen und kontrollieren. Dadurch sind sie nicht mehr in der Lage, den umgebenden Luftraum jederzeit ausreichend zu beobachten. Um zu verhindern, dass es bei solchen Ausbildungsflügen zu gefährlichen Annäherungen oder gar Kollisionen mit anderen Flugzeugen kommt, hat die Luftwaffe beantragt, zwei für den PC-21 vorgesehene Trainingsräume für den zivilen Sichtflugverkehr einzuschränken. Während der Trainingsflüge sollen grundsätzlich keine zivilen Maschinen in die beiden Lufträume einfliegen dürfen. Die Beschränkungen gelten nur für die Zeit, in denen Trainingsflüge mit PC-21-Flugzeugen tatsächlich stattfinden.

Der Trainingsraum «Hohgant» umfasst in etwa das Gebiet zwischen Thun, Susten, Buochs und Wolhusen, der Raum «Speer» ist ungefähr zwischen Glarus, der liechtensteinischen Grenze, Urnäsch und Schänis situiert. Die Untergrenze der beiden Lufträume liegt bei 10'000 Fuss (rund 3000 Meter) über Meer, die Obergrenze bei 18'000 Fuss (knapp 5500 Meter).

Im Frühjahr 2008 fand eine Vernehmlassung bei den Luftfahrtkreisen zu den Luftraumeinschränkungen statt. Auch die Kantone, die unter dem Luftraum liegen, wurden informiert. In den anschliessenden Gesprächen zwischen den Beteiligten sagte die Luftwaffe zu, dass sie an Feiertagen im Kanton Appenzell Innerrhoden, die auf einen Wochentag fallen, möglichst keine Übungsflüge durchführt. An Wochenenden und über Mittag finden generell keine Trainingsflüge statt.  Um Erfahrungen mit den Lufträumen für den militärischen Trainingsbetrieb sammeln zu können, hat das BAZL die Einschränkungen vorerst auf ein Jahr befristet.


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