BAZL erlässt Massnahmen für Experimental-Flugzeuge

Bern, 07.10.2008 - Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat für Experimental-Flugzeuge in der Schweiz Massnahmen erlassen. Sie betreffen die Zulassung der Fluggeräte und die Ausbildung bei der Organisation Experimental Aviation of Switzerland (EAS). Die Massnahmen sind angezeigt nach einer Reihe von Vor- und Unfällen mit Experimental-Flugzeugen.

In den vergangenen anderthalb Jahren haben sich in der Schweiz über ein Dutzend Vorfälle oder Unfälle mit Experimental-Flugzeugen ereignet. Experimentals sind Fluggeräte, die zu mehr als 50 Prozent im Eigenbau hergestellt oder zusammengebaut worden sind. Das BAZL hat die Zulassung dieser Experimental-Flugzeuge an die private Organisation EAS delegiert. Das Amt übt jedoch die Oberaufsicht über den Verein aus und führt bei diesem regelmässig Audits durch.

Aufgrund der gehäuften Unfälle seit dem Frühjahr 2007 hat das BAZL die Prozesse für die Zulassung, die regelmässigen technischen Kontrollen und die Aufsicht im Bereich der Experimentals einer umfassenden Überprüfung unterzogen. Dabei ist das Amt zum Schluss gekommen, dass mit Blick auf die Sicherheit Massnahmen angebracht sind, nicht zuletzt auch aufgrund der technischen Entwicklung der Eigenbau-Flugzeuge. Experimentals verfügen heute teilweise über modernste Cockpit-Systeme und können Fluggeschwindigkeiten von über 400 Stundenkilometern erreichen.

Um der veränderten Situation bei den Experimentals Rechnung zu tragen, hat das BAZL in Absprache mit dem EAS folgende Massnahmen definiert:

  • Bei komplexen Projekten beziehungsweise Fluggeräten, welche Sonderbewilligungen benötigen, wird das BAZL die Zulassung enger begleiten und koordinieren.
  • Für die Zulassung von komplexen Fluggeräten muss der EAS künftig einen Gesamtprojektleiter ernennen, der die Übersicht über alle Teilbereiche (technische und operationelle Aspekte) haben muss. Der Gesamtprojektleiter fungiert als direkter Ansprechpartner für das BAZL.
  • Das BAZL verstärkt die Ausbildung der anerkannten Berater für den Bau und die Testflüge innerhalb des EAS.

Unverändert bestehen bleiben die vorsorglichen Auflagen, welche das BAZL vor einem Jahr nach dem Absturz eines Experimentals auf ein Wohnhaus in Basel erlassen hatte. Seither ist es untersagt, für Testflüge mit solchen Fluggeräten von Landesflughäfen oder über dicht besiedelte Gebiete zu starten.


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