Schweiz soll Teil eines gemeinsamen Luftraums in Zentraleuropa werden

Bern, 20.11.2008 - Die Schweiz soll Teil eines gemeinsam bewirtschafteten Luftraumes in Zentraleuropa werden. Der Direktor des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) und der Chef des Luftwaffenstabs haben zusammen mit ihren Amtskollegen aus Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg und den Niederlanden eine Absichtserklärung unterzeichnet zur Schaffung eines Luftraumblocks für das Gebiet der sechs Staaten. Gleichzeitig haben die beteiligten Flugsicherungen – darunter die Skyguide – mit einer Vereinbarung die Basis für eine verstärkte Zusammenarbeit auf operationeller Ebene gelegt.

Mit dem Projekt für einen einheitlichen europäischen Luftraum (Single European Sky, SES) hat die EU eine Initiative lanciert, die den Flugverkehr in Europa in den nächsten Jahren massiv verändern wird: Anstatt wie heute mehrheitlich entlang von Landesgrenzen soll die Flugsicherung künftig entsprechend den Verkehrsströmen organisiert sein. Dafür sind Lufträume vorgesehen, die - je nach Flugrouten - mehrere Länder umfassen können. Diese Neuorganisation soll mithelfen, den laut Prognosen in den nächsten zehn Jahren deutlich wachsenden Flugverkehr in Europa sicher, effizient, Kosten sparend und mit geringeren Umweltauswirkungen abzuwickeln.

Im Rahmen des SES-Projektes entstand 2006 unter dem Namen FABEC (Functional Airspace Block Europe Central) die Idee für einen gemeinsam betriebenen Luftraum in Zentraleuropa, einer Region mit hohem Verkehrsaufkommen und einer komplexen Luftraumstruktur. Mit einer Studie liessen die zivilen und militärischen Luftfahrtbehörden von Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden und der Schweiz sowie die in den sechs Ländern tätigen Flugsicherungen die Machbarkeit und die Auswirkungen eines solchen gemeinsamen Luftraumes abklären. Die Schweiz partizipiert seit 2006 gestützt auf das bilaterale Luftverkehrsabkommen mit der EU am SES.

Die im vergangenen Sommer fertig gestellte Studie kam zu einem positiven Ergebnis: Mit FABEC wäre die vorhergesagte Verkehrszunahme um 50 Prozent bis 2018 ohne Einbusse bei der Sicherheit zu bewältigen, die Verspätungen würden nicht zunehmen sowie die Emissionen pro Flug als Folge direkterer und damit kürzerer Flugwege zurückgehen. So weist die Studie beim Kohlendioxidausstoss für das Jahr 2018 eine Reduktion von rund 220 Kilogramm pro Flug aus und bei den Kosten für die Luftraumbenutzer bis 2025 Einsparungen von rund 7 Milliarden Euro (10,5 Milliarden Franken).

Gestützt auf die viel versprechenden Resultate der Machbarkeitsstudie haben die Behörden der sechs Staaten eine Absichtserklärung zur Schaffung des FABEC unterzeichnet. Für die Schweiz unterschrieben im Auftrag des Bundesrates BAZL-Direktor Raymond Cron und der Chef des Luftwaffenstabs, Christian Papaux, das Dokument. Für die eigentliche Einführung und den Betrieb des FABEC ist ein Staatsvertrag zwischen den beteiligten Staaten erforderlich. Ein solches Abkommen ist für 2010 vorgesehen. In der Schweiz liegt die Kompetenz zum Abschluss eines solchen Vertrages bei den Eidgenössischen Räten.

Aus Schweizer Sicht stellt FABEC eine bedeutende Chance dar, um auch in Zukunft in der europäischen Flugsicherung eine zentrale und aktive Rolle spielen zu können. Der Bundesrat hat die Bewirtschaftung eines funktionalen Luftraumblocks (FAB) über dem Gebiet der Schweiz und im angrenzenden Ausland durch Skyguide denn auch als Ziel in seinem luftfahrtpolitischen Bericht von 2004 festgeschrieben. Aufgrund des relativ kleinen Schweizer Luftraums und angesichts der anstehenden Veränderungen am europäischen Himmel ist für die Schweizer Flugsicherung eine verstärkte grenzüberschreitende Zusammenarbeit unabdingbar.

Zwischenzeitlich haben die Umsetzungsarbeiten für FABEC bereits begonnen. Mit der Unterzeichnung einer parallelen Vereinbarung haben die Flugsicherungen die Absicht bekundet, ihre Zusammenarbeit schrittweise zu intensivieren, sowohl auf operationellem als auch auf technischem Gebiet. FABEC wird auch neue Formen der Zusammenarbeit zwischen den Flugsicherungen mit sich bringen. Denkbar sind verschiedene Ausprägungen, von vertraglichen Kooperationen bis zu gemeinsamen Gesellschaften für verschiedene Dienstleistungen im Bereich der Flugsicherung. Dazu gehören zum Beispiel Fluginformationsdienste oder die Aus- und Weiterbildung von Fluglotsen. Bezüglich der künftigen Organisationsform der Flugsicherungen sind aber noch weitere und detaillierte Abklärungen erforderlich.



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