Schweiz unterzeichnet Konvention zum Verbot von Streumunition

Bern, 01.12.2008 - Bundesrätin Micheline Calmy-Rey, Vorsteherin des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten EDA, wird am 3. Dezember 2008 in Oslo im Namen der Schweiz die Konvention über Streumunition unterzeichnen.

Nach zähen Verhandlungen haben am 30. Mai 2008 in Dublin insgesamt 111 Staaten das Abkommen über Streumunition im Konsens verabschiedet. Dieses Abkommen, das den Einsatz von Streumunition verbietet, ist ein wichtiger Meilenstein in der Geschichte des humanitären Völkerrechts. Jeder Vertragsstaat verpflichtet sich, seine Bestände an solcher Munition innert acht Jahren nach Inkrafttreten dieses Übereinkommens für den betreffenden Vertragsstaat zu vernichten. 

Die Schweiz setzte sich in den Verhandlungen aktiv für einen Kompromiss zwischen den sicherheitspolitischen und den humanitären Anliegen ein und leistete in Dublin einen entscheidenden Beitrag dazu, dass das Übereinkommen im Konsens verabschiedet werden konnte. Mit ihrem Beitritt zur Konvention muss die Schweiz ihr Kriegsmaterialgesetz ändern. Der Bundesrat wird dem Parlament im kommenden Jahr eine entsprechende Botschaft zur Ratifikation des Übereinkommens unterbreiten.

 


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