Schweiz führt Sicherheits-Management-Systeme in der Luftfahrt ein

Bern, 05.12.2008 - Der Bundesrat hat einer Änderung der Verordnung über die Luftfahrt (LFV) zugestimmt. Mit dieser Anpassung werden die Unternehmen, welche kommerziell Fugzeuge und Helikopter betreiben oder diese unterhalten, verpflichtet, Sicherheits-Management-Systeme einzuführen. Die revidierte Verordnung tritt am 1. Januar 2009 in Kraft.

Gemäss neuen Vorgaben der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) müssen die kommerziellen Luftfahrtunternehmen Sicherheits-Management-Systeme (SMS) einführen. Als Mitglied der ICAO übernimmt die Schweiz die Anforderungen der ICAO ins nationale Recht. Der Bundesrat hat dieser Änderung der LFV zugestimmt.

Gemäss dieser Verordnungsänderung sind die kommerziellen Flugunternehmen und die Helikopterbetriebe sowie die Unterhaltsbetriebe für Flugzeuge und Helikopter gehalten, Sicherheits-Management-Systeme einzurichten. Mit der Übernahme dieser neuen Regeln beteiligt sich die Schweiz an den Bestrebungen, die Regeln in der Zivilluftfahrt zu harmonisieren und die technische Sicherheit zu verbessern.

Ein SMS ist ein Führung- und Kontrollinstrument, das es erlaubt, Risiken und unterschwellige Entwicklungen zu erkennen, welche das Sicherheitsniveau negativ beeinträchtigen können.  Das Vorgehen besteht darin, systematisch Hinweise und Informationen zu erfassen.  Dies erlaubt es, mögliche Risiken zu identifizieren, sie zu bewerten, um anschliessend angemessene Massnahmen zu definieren und umzusetzen. Ebenso wie die Flughäfen und die Flugsicherung verfügt seit 2005 auch das BAZL über ein SMS.

Die Änderung der LFV tritt am 1. Januar 2009 in Kraft.


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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
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