Südanflüge auf Flughafen Basel-Mülhausen: Optimierungen prüfen

Bern, 17.12.2008 - Der Betrieb des Instrumentenlandesystems auf der Südpiste des Flughafens Basel-Mülhausen entspricht der Vereinbarung zwischen den Luftfahrtbehörden der Schweiz und Frankreichs. Dieses Ergebnis haben zwei Überprüfungen des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) bei der zuständigen französischen Flugsicherung ergeben. Dennoch will das Amt mit den französischen Behörden prüfen, ob sich der Anteil der Südanflüge durch Optimierungen noch verringern lässt.

Seit gut einem Jahr ist auf dem Flughafen Basel-Mülhausen ein Instrumentenlandesystem (ILS) für die Südpiste 33 (vormals 34) in Betrieb. Es ersetzte ein Verfahren, bei dem die Piloten kurz vor der Landung eine Kurve nach Sicht fliegen mussten. Durch die genaue Führung der Flugzeuge im Endandflug erhöht ein ILS generell die Sicherheit. Auf dem Flughafen Basel-Mülhausen erfolgt das Gros der Landungen von Norden. Südanflüge sind dann erforderlich, wenn der Nordwind die kritische Stärke für Landungen von Norden her überschreitet.

Die Benutzung des ILS 33 ist in einem Abkommen zwischen dem BAZL und den für die Abwicklung des Verkehrs zuständigen französischen Behörden festgeschrieben. Gestützt auf internationale Empfehlungen dürfen die Anflüge erst aus südlicher Richtung erfolgen, wenn der durchschnittliche Rückenwind mehr als 5 Knoten beträgt. Bei dieser Windstärke treten erfahrungsgemäss Böenspitzen von bis zu 10 Knoten auf. Weiter enthält die Vereinbarung Obergrenzen für den Anteil der Südanflüge. Liegen die Südlandungen am Ende eines Jahres über 8 Prozent, haben die beiden Luftfahrtbehörden eine vertiefte Analyse der Gründe vorzunehmen. Wird pro Kalenderjahr der Wert von 10 Prozent überschritten, müssen die Luftfahrtbehörden Gespräche aufnehmen, um Massnahmen zu treffen, die den Anteil der Südlandungen wieder unter diese Marke bringen.

Das BAZL hat im laufenden Jahr zweimal direkt bei der französischen Flugsicherung nachgeprüft, ob sie das Abkommen zur Benutzung des ILS 33 einhält. Sowohl die Kontrolle im Mai als auch diejenige im November ergaben, dass die Flugsicherung die Vereinbarung korrekt umsetzt. Die Fluglotsen liessen keine Südlandungen ohne die erforderliche Windstärke durchführen. Auch wenn die Südanflüge Ende Jahr aller Voraussicht nach über 8 Prozent, jedoch nicht über 10 Prozent liegen werden, will sich das BAZL nicht mit einer alleinigen Analyse der Gründe begnügen, wie dies laut Vereinbarung vorgesehen wäre. Das Amt hat die französischen Behörden kontaktiert und will an einem Treffen zu Beginn des kommenden Jahres mögliche technische und operationelle Massnahmen prüfen, welche die Südanflüge optimieren und deren Anteil am Verkehr auf dem Flughafen Basel-Mülhausen noch reduzieren könnten.

Dem Amt ist es ein Anliegen, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um den Anteil der Südlandungen so gering wie möglich zu halten. Das BAZL hatte der Einführung des ILS aus Sicherheitsgründen zwar zugestimmt, gegenüber den federführenden französischen Behörden jedoch von Anfang klar festgehalten, dass die Südanflüge von Wetterentwicklungen abgesehen nicht zunehmen dürfen. Das Amt erwartet auch, dass allfällige Verbesserungen bei der Nutzung des ILS 33 umgehend in den Betriebsablauf auf dem Flughafen Basel-Mülhausen einfliessen.


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