BAZL verlangt nach Unfall in Samedan Schneeräumung entlang der Piste

Bern, 16.02.2009 - Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat nach dem Unfall in Samedan verfügt, dass der Flugplatz die Schneemauern entlang der Piste abtragen muss. Erst wenn die Höhe der vorhandenen Schneemenge den internationalen Vorgaben entspricht, dürfen in Samedan wieder Flugzeuge landen.

Am vergangenen Donnerstag war auf dem Flugplatz Samedan ein landendes Flugzeug von der Piste geraten und in eine Schneemauer geprallt. Das Flugzeug wurde zerstört, die beiden Piloten kamen ums Leben und der Passagier erlitt Verletzungen. Gestützt auf erste Informationen über den Unfallhergang hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt am Wochenende die Situation auf dem Flugplatz Samedan überprüft. Dabei mussten die Inspektoren feststellen, dass die neben der Piste vorhandenen Schneemauern die internationalen Vorgaben nicht einhalten. Anstatt der empfohlenen Höhe von 1 Meter im seitlichen Abstand von zehn Metern waren die Schneewalle acht Meter vom Pistenrand entfernt zwischen 1,5 und 4 Meter hoch.

Das BAZL hat deshalb im Interesse der Flugsicherheit vom Flugplatz Samedan verlangt, die Schneemauern so weit abzutragen, dass die internationalen Vorgaben erfüllt sind. Bis dann hat das Amt dem Flugplatz untersagt, die Piste weiter für den Betrieb mit Flugzeugen zu benutzen. Zudem behält sich das BAZL vor, gestützt auf Erkenntnisse aus der noch laufenden Untersuchung durch das Büro für Flugunfalluntersuchungen allenfalls weitere Massnahmen abzuleiten. Überdies wird es in den nächsten Tagen auch die Schneesituation auf anderen betroffenen Flugplätzen in der Schweiz überprüfen.


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