Neue Regeln für Segelflugpiloten treten auf 1. März in Kraft

Bern, 24.02.2009 - Mit einer Änderung der Verordnung über die Ausweise für das Flugpersonal (RFP) setzt das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die im letzten Jahr beschlossenen Massnahmen des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) nach verschiedenen Unfällen mit Segelflugzeugen um. Segelflugpiloten ab 60 Jahren müssen sich künftig regelmässig medizinisch untersuchen lassen und einen obligatorischen Überprüfungsflug absolvieren. Zudem werden alle Segelflieger verpflichtet, relevante medizinische Vorfälle zu melden.

Im August letzten Jahres hatte das BAZL als Folge mehrerer Unfälle mit Segelflugzeugen einen Aktionsplan mit Massnahmen erstellt, um die Sicherheit zu verbessern und das Unfallrisiko zu verkleinern. Neu müssen sich Segelflugpiloten ab 60 Jahren alle zwei Jahre der gleichen medizinischen Routine-Untersuchung unterziehen wie die Piloten von Motorflugzeugen, um ihre Lizenz erneuern zu können. Motorflugpiloten müssen sich ab 40 Jahren alle zwei Jahre medizinisch untersuchen lassen, ab 50 Jahren ist der ärztliche Routine-Check jährlich vorgeschrieben. Ergänzend zur regelmässigen Untersuchung sind die Segelflugpiloten künftig analog zu den Motorflugpiloten verpflichtet, relevante medizinische Vorfälle, die sich auf ihre fliegerischen Fähigkeiten auswirken könnten, dem BAZL zu melden. Zudem hält die RFP fest, dass Segelflugpiloten alle zwei Jahre vor der fälligen Erneuerung ihrer Fluglizenz einen Überprüfungsflug mit einem Fluglehrer durchführen müssen.

Das UVEK setzt mit der Änderung der RFP, die am 1. März 2009 in Kraft tritt, die Massnahmen aus dem Aktionsplan des BAZL um. Die Verordnung soll mindestens so lange gelten, bis die neuen europäischen Vorgaben zum Betrieb von Luftfahrzeugen in Kraft treten. Die entsprechenden Regelungen sind für 2012 geplant.


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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
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