Spezialfinanzierung für Begleitmassnahmen zugunsten des Agrarsektors

Bern, 25.02.2009 - Zur Finanzierung von Begleitmassnahmen im Zusammenhang mit internationalen Abkommen sollen die Zolleinnahmen aus Agrarprodukten und Lebensmitteln in den Jahren 2009 bis 2016 in der Grössenordnung von anfänglich jährlich 400 Mio. Franken reserviert werden. Der Bundesrat hat am 25. Februar 2009 eine entsprechende Botschaft zur Änderung des Landwirtschaftsgesetzes verabschiedet. Konkrete Begleitmassnahmen werden beim Abschluss eines Abkommens mit der EU im Agrar- und Lebensmittelbereich oder eines WTO-Abkommens ergriffen.

Seit November 2008 laufen die Verhandlungen mit der EU für ein Abkommen im Agrar- und Lebensmittelbereich sowie für ein Gesundheitsabkommen. Damit soll die Land- und Ernährungswirtschaft die Chancen von gegenseitig offenen Märkten nutzen können. Nach Ansicht des Bundesrats sind die Auswirkungen für die Wirtschaft, insbesondere auch für den gesamten Nahrungsmittelsektor, die Konsumenten und längerfristig für den Bundeshaushalt positiv.

Im Hinblick auf ein Abkommen mit der EU und auch auf den Abschluss der Doha-Runde der WTO sollen frühzeitig und parallel zu den Verhandlungen Begleitmassnahmen und deren Finanzierung vorbereitet werden. Die Öffnung der Märkte stellt für den Agrarsektor eine erhebliche Herausforderung dar. Damit sich die Betriebe auf die neuen Märkte ausrichten und restrukturieren können, ist eine schrittweise, mit Begleitmassnahmen flankierte Umsetzung der Abkommen vorgesehen. Einerseits hat das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement EVD eine Arbeitsgruppe beauftragt, bis Mitte 2009 konkrete Begleitmassnahmen vorzuschlagen. Andererseits soll mit einem neuen Artikel im Landwirtschaftsgesetz (Art. 19a) die Grundlage geschaffen werden, damit mittels einer Spezialfinanzierung gemäss Finanzhaushaltgesetz (Art. 53) die Zolleinnahmen auf Landwirtschaftsprodukten und Lebensmitteln in den Jahren 2009 bis 2016 in der Bilanz reserviert werden können. Sobald ein Abschluss eines der beiden Abkommen vorliegt, kann der Bundesrat auf diese Bilanzreserve Bezug nehmen und angemessene Begleitmassnahmen sowie deren schuldenbremskonforme Finanzierung vorschlagen.

Die schlechten Wirtschaftsprognosen und die damit verbundenen Mindereinnahmen beim Bund lassen in absehbarer Zeit keinen Spielraum offen, um die später benötigten Mittel im Rahmen einer weitergehenden Lösung vorzeitig anzusparen. Die Vernehmlassung hat jedoch gezeigt, dass die Schaffung einer Bilanzreserve bei den Direktbetroffenen sowie bei einer breiten Mehrheit der Kantone, der Parteien und der interessierten Organisationen als ein wichtiges vertrauensbildendes Signal wahrgenommen wird.


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