Jahreswechsel und Fliegen – Kein Feuerwerk im Flugzeug

Bern, 17.12.1999 - Wer über die Festtage wegfliegt, um den Jahreswechsel anderswo zu feiern, sollte Silvesterfeuerwerke zuhause zu lassen. Feuerwerke aller Art – von Tischbomben über Vulkane bis hin zu Raketen – sind im Passagiergepäck strengstens verboten. Flugpassagiere riskieren nicht nur eine Anzeige oder eine Busse, wenn sie Feuerwerke an Bord eines Passagierflugzeuges mitnehmen, sondern sie gefährden auch ihre Sicherheit sowie diejenige aller andern Passagiere an Bord.

Der Wechsel ins Jahr 2000 wird fast überall auf der Welt mit den buntesten Feuerwerken begangen. Deshalb wird auch überall Feuerwerk zu kaufen sein. Es besteht also kein Grund, zu Hause bereits Raketen und Vulkane in den Koffer zu packen. Tatsächlich wäre dies nicht nur unnötig, sondern auch lebensgefährlich. Feuerwerk, das während des Fluges losgeht, kann das Flugzeug zum Absturz bringen. Wird das Feuerwerk bei der Sicherheitskontrolle des Gepäcks entdeckt, so muss es ausgeladen werden. Gegen den fehlbaren Passagier wird zudem ein Strafverfahren eingeleitet.

Feuerwerke sind nicht die einzigen gefährlichen Gegenstände im Fluggepäck. Den Partnern im Luftverkehr ist es daran gelegen, mit einer gemeinsam im März dieses Jahres gestarteten Informationskampagne die Sicherheit und den Komfort der Passagiere zu fördern, indem der Flugpassagier die erforderlichen Informationen frühzeitig erhält und zu Hause richtig packt. So befinden sich Informationen über verbotene Gegenstände in jedem Flugschein. Die Reisebüros geben ihren Kunden zusammen mit den Reiseunterlagen farbige Flyers ab (vgl. Beilage), welche in knapper und augenfälliger Form die wichtigsten Angaben zum Thema enthalten.

Aus Sicherheitsgründen dürfen weiter Campinggasflaschen und Sodapatronen, volle Taucherflaschen und angeschlossene Taucherlampen, Benzin und Alkohol über 70°, Farbe und Farbverdünner, Autobatterien und Haushaltchemikalien sowie Gifte aller Art nicht im Fluggepäck mitgeführt werden. Für weitere Auskünfte können die Fluggesellschaften, Reiseveranstalter sowie das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) kontaktiert werden.

Das Feuerwerk soll am Reiseziel und nicht im Flugzeug losgehen. Aus diesem Grund fliegt es nicht mit.


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