BAZL veröffentlicht Lärmkataster im Internet

Bern, 28.04.2009 - Das Bundesamt für Zivilluftfahrt hat auf seinem Internet-Auftritt die Lärmbelastungskataster der Flughäfen Genf und Bern aufgeschaltet. Die Lärmkataster anderer Schweizer Flugplätze folgen in den nächsten Monaten.

Die Ausarbeitung der Lärmbelastungskataster ist eine der Grundlagen, um Massnahmen gegen den Fluglärm zu treffen. Die Schweizer Gesetzgebung für den Umweltbereich (Umweltschutzgesetz und Lärmschutzverordnung) überträgt der zuständigen Behörde die Aufgabe, in einem Kataster die Lärmemissionen von Luftfahrtanlagen festzuhalten. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt  (BAZL) ist deshalb verpflichtet, die Lärmkurven für Luftfahrteinrichtungen darzustellen.

Die Lärmbelastungskataster für die Flughäfen Genf und Bern, welche den Auftakt machen, berücksichtigen verschiedene Änderungen sowohl bei den Bauten als auch beim Betrieb der beiden Flughäfen. So war die Erneuerung der Konzession für den Flughafen Genf Anlass für die Erstellung des entsprechenden Lärmbelastungskatasters. Für den Flugplatz Bern zeigt das Lärmbelastungskataster eine Abnahme des Fluglärms, dies eine Folge des Rückgang der Flugbewegungen in den letzten Jahren. In den nächsten Monaten werden nach und nach auf dem Internet-Auftritt  des BAZL auch die Lärmbelastungskataster anderer Schweizer Flugplätze publiziert.

Die Lärmkataster stellen lediglich ein Inventar der Lärmsituation dar und haben keine direkten juristischen Auswirkungen für die betroffenen Grundeigentümer. Den  Betreibern der Flughäfen dient dieses Instrument, um Massnahmenpläne gegen übermässige Lärmbelastungen auszuarbeiten, beispielsweise im Zusammenhang mit Sanierungsmassnahmen. Kantonale und kommunale Behörden nutzen die Lärmbelastungskataster für die Raumplanung, etwa bei der Erteilung von Baubewilligungen.

Die Lärmbelastung wird mit Kurven auf den Landeskarten dargestellt. Die Kurven zeigen den Tagesdurchschnitt an Tagen mit der grössten Lärmbelastung. Bei den Lärmkurven handelt es sich um Berechnungen, die auf den tatsächlichen bzw. prognostizierten Flugbewegungen und den bekannten Lärmemissionen  der verschiedenen Flugzeugtypen beruhen, und nicht um effektive Messungen. Im Kataster werden nicht nur die Auswirkungen auf die Anwohner aufgeführt, sondern auch die Angaben zur Raumplanung (Zonenpläne). Ferner werden auch die Lärmempfindlichkeitsstufen jeder einzelnen Zone (beispielsweise Wohnzonen oder Erholungszonen) aufgezeigt.



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Bundesamt für Zivilluftfahrt
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