Fünf Gebirgslandeplätze im südöstlichen Wallis

Bern, 23.06.2009 - Die Anzahl der Gebirgslandeplätze im südöstlichen Kanton Wallis soll unverändert bei fünf bleiben. Anstelle des wegfallenden Platzes auf dem Unterrothorn ist neu die Landestelle Trift vorgesehen. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat die Objektblätter für die fünf Gebirgslandeplätze in die öffentliche Mitwirkung gegeben.

Die Entwürfe der Objektblätter für die Region Wallis Südost umfassen die bereits bestehenden Gebirgslandeplätze Aeschhorn, Alphubel, Monte-Rosa und Theodulgletscher. Neu hinzu kommt in der Region Trift bei Zermatt ein weiterer Landeplatz. Im Gegenzug ist der Verzicht auf den heutigen Landeplatz Unterrothorn vorgesehen. Diese Lösung entspricht weit gehend dem Vorschlag, den das BAZL in Absprache mit den Bundesämtern für Umwelt (BAFU) und Raumentwicklung (ARE) im letzten September den interessierten Kreisen vorgelegt hatte.

Er trägt der Nachhaltigkeit in den drei Dimensionen Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft angemessen Rechnung und bildet einen Kompromiss zwischen den unterschiedlichen Positionen, welche verschiedene Organisationen in den bisherigen Gesprächen vertreten haben. An den Diskussionen über die Gebirgslandeplätze im südöstlichen Wallis beteiligt waren neben BAZL, BAFU und ARE das Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission, der Kanton Wallis, die Standortgemeinden, Luftfahrtkreise sowie Organisationen für Umwelt- und Naturschutz als auch für Tourismus.

Die Objektblätter für die fünf Gebirgslandeplätze enthalten neben Informationen über die Lage und Funktion der einzelnen Landestellen auch Vorgaben für deren Benutzung. Abgesehen von der Landestelle Theodulgletscher sind auf allen Plätzen saisonale Beschränkungen vorgesehen. So sind in den Sommermonaten Juli bis September sämtliche Starts und Landungen verboten. Der neue Landeplatz Trift darf einzig zwischen Dezember und April für Heliskiing-Flüge genutzt werden. Im Weiteren sind für jeden Platz An- und Abflugwege festgelegt. Zudem beinhalten die Objektblätter die Empfehlung an die Piloten, bis kurz vor der Landung auf den fünf Plätzen Mindestflughöhen einzuhalten. Sie betragen je nach Lage der Gebirgslandeplätze 600 oder 450 Meter über Grund.

Das BAZL hat die Entwürfe der Objektblätter für die fünf Gebirgslandeplätze im Wallis jetzt in die öffentliche Mitwirkung gegeben. Durch den Flugverkehr auf den Landestellen betroffene Personen haben während 30 Tagen Gelegenheit, eine Eingabe zu machen. Die Unterlagen liegen bei den Verwaltungen der Gemeinden Zermatt, Täsch und Saas Fee sowie bei der Kantonsverwaltung in Sitten auf. Der Kanton Wallis erhält drei Monate Zeit für eine Stellungnahme. Indem er die Objektblätter verabschiedet, entscheidet der Bundesrat anschliessend über Anzahl, Standorte und Nutzungsbedingungen der Gebirgslandeplätze im südöstlichen Wallis.

Der Bundesrat hatte 2007 die konzeptionellen Ziele und Vorgaben für die 42 Gebirgslandeplätze in der Schweiz verabschiedet und dem BAZL den Auftrag erteilt, die einzelnen Landestellen zu überprüfen. Bei der Überprüfung geht es darum, vorhandene Konflikte zwischen der Nutzung der Gebirgslandeplätze sowie Natur- und Umweltschutzinteressen auszuräumen oder mindestens zu reduzieren. Für diese Arbeiten sind die Gebirgslandeplätze in sechs regionale Gruppen zusammengefasst worden. Die Landestellen in der Region Wallis Südost sind die ersten, welche das BAZL überprüft hat. Im Verlauf des Jahres wird das Amt die Arbeiten an den Gebirgslandeplätzen in der Region Aletschgletscher-Susten aufnehmen.



Herausgeber

Bundesamt für Zivilluftfahrt
http://www.bazl.admin.ch

Bundesamt für Raumentwicklung
http://www.are.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-27582.html