Luftwaffe macht gute Erfahrungen mit Ausbildungsmodell PC-21

Bern, 04.08.2009 - Ende Juli 2009 ging die erste Pilotenschule der Schweizer Luftwaffe auf dem neuen Schulungsflugzeug Pilatus PC-21 zu Ende. Vier Pilotenanwärter erhielten das Militärpilotenbrevet und vollziehen nun den Wechsel auf den F/A-18-Kampfjet. Dieser Sprung von einem Propeller-Schulflugzeug (PC-21) auf einen Kampfjet (F/A-18) ist weltweit einzigartig. Die Luftwaffe hat mit dem neuen Ausbildungsmodell gute Erfahrungen gemacht. Die in diesem Zusammenhang befristet erstellten Trainingsräume für die Ausbildungsflüge mit PC-21 werden nun unter der Leitung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) überprüft.

Für die nötigen Ausbildungsflüge mit dem PC-21 wurden auf Antrag der Luftwaffe im August 2008 durch das BAZL zwei Trainingsräume verfügt: Hohgant und Speer. Ein dritter Trainingsraum - Jura - bestand bereits. Die Einrichtung der beiden zusätzlichen Trainingsräume - die Luftwaffe hat diese aus Sicherheitsgründen beantragt - hat das BAZL, um entsprechende Erfahrungen sammeln zu können, vorerst auf ein Jahr befristet (Ablauf der Frist: 20. August 2009). Im Rahmen einer Vernehmlassung gingen mittlerweile Stellungnahmen der betroffenen Kantone und aus aviatischen Kreisen ein, die das BAZL zusammen mit der Luftwaffe auswertet.

Ab 20. August 2009 bis Ende 2010 finden keine Ausbildungsflüge mit den PC-21 statt, weshalb die Luftwaffe die speziellen Lufträume Hohgant und Speer vorübergehend nicht benötigt. In den besagten Gebieten finden dennoch Flüge mit PC-21 statt, allerdings in vermindertem Ausmass und ohne Einschränkungen für den zivilen Flugverkehr. Während dieser flugärmeren Zeit prüft das BAZL gemeinsam mit der Luftwaffe - unter Berücksichtigung der verschiedenen Interessen - die künftige Ausgestaltung der Trainingsräume Hohgant und Speer.
Die Luftwaffe besitzt seit 2008 sechs neue Flugzeuge vom Typ Pilatus PC-21 für ihre Pilotenausbildung. Das neue Ausbildungsmodell mit PC-21 verlangt, dass Piloten in gewissen Schulungsphasen intensiv Instrumente bedienen und kontrollieren. Dadurch sind sie nicht in der Lage, gleichzeitig den Luftraum ausreichend zu beobachten. Um zu verhindern, dass solche Ausbildungsflüge ein Sicherheitsrisiko darstellen, hat die Luftwaffe beim BAZL beantragt, die PC-21-Trainingsräume für den zivilen Sichtflugverkehr einzuschränken. Während der Trainingsflüge sollen grundsätzlich keine zivilen Maschinen in die entsprechenden Lufträume einfliegen dürfen. Die Beschränkungen gelten nur für die Zeit, in denen Trainingsflüge mit PC-21 dort tatsächlich stattfinden. Diese Flüge finden nur während der Woche und von 8.30 Uhr bis 11.45 Uhr und von 13.30 Uhr bis 17 Uhr statt. Bis heute fanden keine PC-21 Nachtflüge statt.
 
Der Trainingsraum "Hohgant" umfasst das Gebiet zwischen Thun, Susten, Buochs und Wolhusen. Der Raum "Speer" liegt zwischen Glarus, der Grenze Liechtensteins, Urnäsch und Schänis. "Jura" liegt zwischen Biel und Yverdon und ist begrenzt vom Neuenburgersee und der Landesgrenze zu Frankreich. Die Untergrenze der Trainingsräume liegt bei 10'000 Fuss (rund 3000 Meter) über Meer, die Obergrenze bei 18'000 Fuss (knapp 5500 Meter) über Meer.


Adresse für Rückfragen

Für Rückfragen zum Betrieb der PC-21:

Laurent Savary
Stv Chef Kommunikation Luftwaffe
031 323 22 58

Für Rückfragen zu den Lufträumen:

Kommunikation BAZL
031 324 23 35


Herausgeber

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
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Bundesamt für Zivilluftfahrt
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