Ideenwettbewerb: Berechnungsmodell zu Nutzen von E-Government-Vorhaben geht in die zweite Runde

Bern, 23.09.2009 - Die Geschäftsstelle E-Government Schweiz sucht anhand eines Ideenwettbewerbs ein geeignetes harmonisiertes Berechnungsmodell, um den Nutzen von E-Government-Vorhaben in der Schweiz zu messen. In einem zweistufigen Verfahren werden die besten Beiträge von einer Fachjury ermittelt und prämiert. Sieben Teilnehmer konnten sich nun für die zweite Bewertungsstufe qualifizieren.

Nach der Ausschreibung des Ideenwettbewerbs im Juli 2009 haben über ein Dutzend Interessenten aus Forschung, Wirtschaft und Verwaltung die Herausforderung angenommen und im Rahmen der ersten Bewertungsstufe ein Grobkonzept für ein Nutzenmodell eingereicht. Die Jury, bestehend aus dem Expertenrat E-Government Schweiz, hat jetzt die Beiträge der folgenden Teilnehmer für die zweite Bewertungsstufe auserwählt:

  • Berner Fachhochschule, Kompetenzzentrum für Public Management und E-Government, Bern
  • Bint GmbH, Winterthur & Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften ZHAW, Zürich
  • Sieber & Partners, Bern
  • CSP AG, St.Gallen
  • Swiss Economics SE AG, Zürich
  • E-Government Geschäftsstelle des Kantons St.Gallen und der St.Galler Gemeinden, St.Gallen
  • Bundeskanzlei, Sektion elektronischer Behördenverkehr, Bern

Diese Teilnehmer haben bis zum 31. Oktober 2009 Zeit, ihre detaillierten Konzepte zu den verschiedenen Ansätzen einzureichen. Danach erfolgt die Wahl des Gewinners durch die Jury.

Die Preisverleihung findet im Rahmen des ffO-Meetings vom 16. November 2009 in Bern statt. Die Resultate sowie die erarbeiteten Konzepte werden anschliessend auf der Website von E-Government Schweiz publiziert und zur weiteren Entwicklung und Benutzung den Interessenten aus Forschung, Verwaltung und Wirtschaft zur Verfügung gestellt.  

Berechnungsmodell zu Wirtschaftlichkeit und qualitativem Nutzen von
E-Government-Vorhaben
Im Rahmen des Strategiecontrollings erhebt die Geschäftsstelle bei den federführenden Organisationen (ffO) periodisch den Umsetzungsstand der priorisierten Vorhaben. Darin enthalten sind auch Daten zu den Investitionen und zum geschätzten Nutzen. Diese zeigen eine deutliche Optimierung und Beschleunigung von Prozessen und die Verbesserung der Datenqualität durch E-Government auf. Bei der Mehrheit der Vorhaben lässt sich der Nutzen jedoch nur schwer in Zahlen ausdrücken. Zudem resultiert dieser nicht nur in der Verwaltung, sondern oft in den Unternehmen oder bei den Bürgern.

Um ein homogenes Berechnungsmodell zur Wirtschaftlichkeit und zum qualitativen Nutzen von E-Government-Vorhaben zu finden, führt die Geschäftsstelle E­Government Schweiz deshalb einen Ideenwettbewerb durch.


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Stephan Röthlisberger, Geschäftsstelle E-Government Schweiz,
Tel. 031 324 79 21



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