BAZL veröffentlicht Lärmbelastungskataster für den Flughafen Basel-Mulhouse

Bern, 30.11.2009 - Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) erarbeitet Lärmbelastungskataster für die Schweizer Flughäfen. Diese Dokumente beschreiben den maximal zu erwartenden Lärm rund um einen Flughafen. Nach verschiedenen anderen Flugplätzen liegt nun auch der Lärmbelastungskataster für den Flughafen Basel-Mulhouse vor.

Der binationale Flughafen Basel-Mulhouse liegt zwar auf französischem Staatsgebiet. An- und Abflugrouten führen allerdings auch über Schweizer Territorium. Die Lärmkurven für den Flughafen Basel-Mulhouse sind im Zusammenhang mit der Einführung des Instrumentenlandesystems auf die Piste 33 erarbeitet worden. Sie berücksichtigen also bereits die Auswirkungen des seit Dezember 2007 in Betrieb stehenden neuen Anflugverfahrens auf die Nordwestschweiz.

Der Lärmbelastungskataster ist eine der Grundlagen, um Massnahmen gegen den Fluglärm zu treffen. Die Schweizer Gesetzgebung für den Umweltbereich (Lärmschutzverordnung) sieht vor, dass das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) die von den Flughäfen ausgehende Lärmbelastung ermittelt und in der Form eines Lärmbelastungskatasters (LBK) darstellt.

Der Lärmbelastungskataster bildet lediglich die Lärmbelastung ab und hat keine direkten Auswirkungen auf die betroffene Bevölkerung. Er dient aber den kantonalen und kommunalen Behörden bei der Raumplanung, beispielsweise bei der Erstellung von Zonenplänen oder bei der Erteilung von Baubewilligungen.

Die Lärmbelastung wird mit Kurven auf den Landeskarten dargestellt. Die Kurven zeigen den Tagesdurchschnitt an den Tagen mit dem grössten Lärm. Bei den vorliegenden Lärmbelastungskurven handelt es sich um Berechnungen, die auf den prognostizierten Flugbewegungen und den bekannten Lärmemissionen  der verschiedenen Flugzeugtypen beruhen und nicht um effektive Messungen. Der Lärmbelastungskataster ist  eine der Grundlagen für den Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) zum Flughafen Basel-Mulhouse, den das BAZL zusammen mit den regionalen Behörden erarbeitet.



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Bundesamt für Zivilluftfahrt
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