Verordnung über die Slotkoordination verlängert

Bern, 16.12.2009 - Der Bundesrat hat die Verordnung über die Slotkoordination um zwei Jahre bis Ende 2011 verlängert. Damit wird sichergestellt, dass die Slotkoordination für die Flughäfen Zürich und Genf weiterhin über eine rechtliche Basis verfügt, bis das revidierte Luftfahrtgesetz in Kraft tritt.

Die neutrale Vergabe von Slots - Zeitnischen für Starts und Landungen von Flugzeugen - ist eine Vorgabe der EU, welche durch die bilateralen Verträge auch für die Schweiz verbindlich ist. Seit 1. Oktober 2005 ist der Verein Slot Coordination Switzerland (SCS) für die Vergabe der Slots auf den Flughäfen Zürich und Genf zuständig. Die Verordnung, auf welche die Slotkoordination ihre Tätigkeit stützt, läuft Ende 2009 aus. Eine definitive rechtliche Basis für die Slotkoordination ist in der ersten Teilrevision des Luftfahrtgesetzes enthalten. Diese wird nächstes Jahr im Parlament behandelt. Um die Zeit, bis zum Inkrafttreten des revidierten Luftfahrtgesetzes zu überbrücken, hat der Bundesrat die bestehende Slot-Verordnung bis Ende 2011 verlängert.

Die Slot-Verordnung stellt sicher, dass die Koordination der Slots von einer unabhängigen Instanz, transparent und nicht diskriminierend erfolgt. Dieses Ziel wurde mit der Gründung des Vereins Slot Coordination Switzerland erreicht. Ihm gehören neben den Flughäfen von Zürich und Genf auch die Fluggesellschaften Belair, Easyjet, Edelweiss und Swiss an. Die Vereinsmitglieder haben allerdings keinen Einfluss auf die Vergabe der Slots. Der Verein untersteht der Aufsicht des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL). Er finanziert sich aus Beiträgen der beiden Flughäfen und der Schweizer Fluggesellschaften.


Herausgeber

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home.html

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-30697.html