Vereinbarung in Sachen Google Street View

Bern, 17.12.2009 - Am Mittwoch hat Google mit dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öf-fentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) Hanspeter Thür vor dem Hintergrund der Klage des EDÖB gegen Google Street View eine Vereinbarung getroffen.

Google und der EDÖB haben sich mit Bezug auf die im Rahmen dieser Klage verlangten vorsorglichen Massnahmen wie folgt geeinigt: 

1. Google erklärt sich bereit, bis zur rechtskräftigen Beurteilung durch das Bundesverwaltungsgericht keine weiteren in der Schweiz für Street View aufgenommene Bilder in ihrem Online-Dienst Street View oder im Rahmen von anderen Produkten im Internet aufzuschalten.

2. Google verpflichtet sich, ein rechtskräftiges Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in der vorliegenden Sache zu akzeptieren und auf die für Street View getätigten Fotografien der Schweiz anzuwenden, sofern und soweit das Urteil dies verlangen sollte. 

3. Google ist dazu berechtigt, auch weiterhin Kamerafahrten in der Schweiz zu unternehmen. Sie erfolgen im Hinblick auf den späteren Ausgang des Gerichtsverfahrens auf eigenes Risiko. Diese Kamerabilder werden im Sinne von Ziffer 1 nicht im Internet aufgeschaltet und verbleiben bis zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts innerhalb der Google-Gruppe und dürfen nur für nicht personenbezogene Zwecke und Produkte verwendet werden. 

4. Anstelle eines bislang monatlichen Intervalls wird Google bei weiteren Kamerafahrten im öffentlichen Raum mindestens eine Woche im Voraus online darüber informieren, in welchen Bezirken oder im Umkreis von welchen Städten Fotografien geplant sind. 

5. Der EDÖB betrachtet damit die durch die beantragten vorsorglichen Massnahmen verfolgten Zielsetzungen als erfüllt, weshalb die entsprechenden Massnahmebegehren beim Bundesverwaltungsgericht zurück gezogen werden. 

6. Die Rechtspositionen der Parteien im anhängigen Hauptverfahren bleiben durch diese Vereinbarung unberührt. 

Peter Fleischer, Datenschutzbeauftragter von Google: "Wir freuen uns darüber, dass wir mit Herrn Thür zu dieser Vereinbarung gekommen sind, unter der wir die Fotografien für Street View weiter fortsetzen können. Wir werden aber bis zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts keine zusätzlichen Bilder in Street View aufschalten." 

Hanspeter Thür, Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter: "Mit dieser Vereinbarung werden die von uns mit den vorsorglichen Massnahmen beabsichtigten Ziele vollumfänglich erreicht: Während des Hauptverfahrens werden keine weiteren Bilder aufgeschaltet. Bei Kamerafahrten werden allfällig betroffene Personen rechtzeitig informiert. Google verpflichtet sich weiter, ein rechtskräftiges schweizerisches Gerichtsurteil zu akzeptieren und dies auch auf die bereits im Ausland befindlichen Bilder aus der Schweiz anzuwenden."  


Herausgeber

Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter
http://www.edoeb.admin.ch/

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-30822.html