WEKO eröffnet Untersuchung gegen Hallenstadion und Ticketcorner

Bern, 08.02.2010 - Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat am 2. Februar 2010 eine Untersuchung gegen die Aktiengesellschaft Hallenstadion Zürich (AGH) und Ticketcorner AG (Ticketcorner) eröffnet. Die Untersuchung soll aufzeigen, ob die Kooperation zwischen AGH und Ticketcorner einerseits und das Verhalten der AGH gegenüber Veranstaltern andererseits gegen das Kartellgesetz verstossen.

Die AGH und Ticketcorner haben per Anfangs 2009 einen fünfjährigen „Kooperationsvertrag“ abgeschlossen. Aufgrund dieser Vereinbarung werden die Veranstalter von Anlässen im Hallenstadion verpflichtet, jeweils mindestens 50% der Tickets über Ticketcorner zu vertreiben.

Diesbezüglich sind beim Sekretariat der WEKO zwei Anzeigen von Konkurrenten der Ticketcorner eingegangen. Die in der Folge eröffnete Vorabklärung hat Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die getroffene Vereinbarung als kartellrechtlich unzulässige Abrede beurteilt werden könnte, da sie andere Mitbewerber vom Markt für den Vertrieb von Veranstaltungstickets ausschliesst. Ausserdem könnte die AGH ihre allenfalls marktbeherrschende Stellung missbrauchen, indem sie die Veranstalter zum Verkauf mindestens 50% ihrer Tickets über Ticketcorner verpflichtet.


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