Keine Auswirkungen durch Aschewolke festgestellt

Bern, 20.04.2010 - Seit der Wiederaufnahme des Flugbetriebs in der Schweiz sind keine schädigenden Auswirkungen der Aschewolke auf Flugzeuge aufgetreten. Dies haben sowohl die Berichte der Fluggesellschaften über absolvierte Flüge als auch weitere Testflüge der Luftwaffe am Dienstag ergeben. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) wird die Entwicklung der Lage weiterhin aufmerksam beobachten.

Das BAZL hat den Luftraum ab heute Dienstag, 8 Uhr, wieder freigegeben. Test- und Messflüge hatten zuvor ergeben, dass die Dichte der Aschewolke abgenommen hat und von ihr keine schädigenden Auswirkungen mehr auf Flugzeuge ausgehen. Um die Datenbasis sukzessive zu verbessern und sie auch aktuell zu halten, müssen Schweizer Fluggesellschaften jedoch dem BAZL über sämtlichen durchgeführten Flüge Bericht erstatten. Zudem führt die Luftwaffe weitere Testflüge durch. Die im Verlauf des Dienstags gesammelten Daten und Informationen bestätigen die ersten Befunde, wonach von der Aschewolke derzeit keine Gefahr mehr ausgeht. Sollten in den nächsten Tagen verstärkte Auswirkungen durch die Vulkanasche auf Flugzeuge festgestellt werden, müsste das BAZL die Situation aber neu beurteilen und allenfalls erneut Einschränkungen anordnen.

Der Flugbetrieb ist am Dienstag im Schweizer Luftraum langsam wieder angelaufen. Die Normalisierung des Flugverkehrs in Europa wird aufgrund der tagelangen Luftraumsperre einige Zeit in Anspruch nehmen. Um die Stabilität des Flugbetriebs in dieser ausserordentlichen Situation wiederherzustellen und gestrandete Passagiere möglichst rasch zurückbringen zu können, haben die Flughäfen Zürich und Genf gestützt auf das Luftfahrtgesetz die Möglichkeit, vorübergehend Starts und Landungen auch ausserhalb der Öffnungszeiten zuzulassen. Das BAZL akzeptiert deshalb Flüge während der Nachtflugsperre, wenn ein direkter Zusammenhang mit den Folgen der Luftraumsperre besteht. Das Amt fordert die Flughäfen jedoch mit Blick auf das Ruhebedürfnis der Anwohner auf, Bewegungen während der Nachtflugsperre möglichst zurückhaltend und nur kurzzeitig zu gewähren.


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