Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit (KNS) bestätigt Standortvorschläge der Nagra

Brugg, 06.05.2010 - Nach Ansicht der Eidgenössischen Kommission für nukleare Sicherheit (KNS) hat das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) das Vorgehen der Nagra detailliert nachvollzogen und die vorgeschlagenen Standortgebiete umfassend bewertet. Die KNS schliesst sich der Zustimmung des ENSI zu den von der Nagra vorgeschlagenen Standortgebieten für geologische Tiefenlager an.

Gemäss „Sachplan geologische Tiefenlager" hat die KNS unter anderem die Aufgabe, in jeder der drei Etappen der Standortsuche zu den Gutachten des ENSI Stellung zu nehmen. Am 26. Februar 2010 hat das ENSI sein sicherheitstechnisches Gutachten im Rahmen von Etappe 1 publiziert. Darin bescheinigt das ENSI der Nagra eine fachlich fundierte, umfassende und nachvollziehbare Analyse der geologischen Grundlagen und stimmt den von der Nagra vorgeschlagenen Standortgebieten Südranden, Zürcher Weinland, Nördlich Lägeren, Bözberg, Jura-Südfuss und Wellenberg zu.

In ihrer heute veröffentlichten Stellungnahme attestiert die KNS dem ENSI, dass es die von der Nagra verwendeten Grundlagen, die vorgelegten Dokumente sowie das Vorgehen der Nagra bei der Auswahl der potenziellen Standortgebiete detailliert geprüft hat. Dabei habe sich das ENSI konsequent an die Vorgaben des Sachplans geologische Tiefenlager gehalten und den aktuellen Kenntnisstand über die Geologie der Schweiz berücksichtigt. Zu verschiedenen Fragestellungen habe das ENSI ausserdem eigene Berechnungen und Abklärungen durchgeführt sowie externe Experten einbezogen. Aufgrund dieser Beurteilung kann sich die KNS den Schlussfolgerungen des ENSI-Gutachtens anschliessen und damit auch den von der Nagra vorgeschlagenen geologischen Standortgebieten zustimmen. Nach Ansicht der KNS ist der Opalinuston das am besten geeignete Wirtgestein.

Grosse Bedeutung misst die KNS der durch Metallkorrosion und den Abbau organischer Stoffe verursachten Gasentwicklung zu. Die Gasentwicklung darf die Barrierenwirkung des Wirtgesteins nicht gefährden und ist deshalb zu vermeiden oder zumindest auf ein unbedenkliches Mass zu reduzieren.

Im Hinblick auf das weitere Vorgehen empfiehlt die KNS, homogene dichte Wirtgesteine zu bevorzugen, den Wissenstand zu vorgeschlagenen Standortgebieten frühzeitig zu ergänzen sowie die Lagerkonzepte (unter "Lagerkonzept" versteht die KNS die technische Umsetzung des EKRA-Konzepts) im Hinblick auf die lagerbedingten Einflüsse, die minimale Verletzung der Wirtgesteine und die mögliche Tieferlegung des HAA-Lagers zu überprüfen.

Die Stellungnahme steht unter www.kns.admin.ch zur Verfügung und ist in gedruckter Form beim Sekretariat der KNS, Gaswerkstrasse 5, 5200 Brugg erhältlich (Tel. +41 56 462 86 86, E-Mail: contact@kns.admin.ch).

Behördengutachten komplett: Im Spätsommer beginnt Anhörung
Mit der Stellungnahme der KNS liegt nun die letzte sicherheitstechnische Beurteilung der Behörden zu den Standortvorschlägen der Nagra vor. Das Bundesamt für Energie BFE bereitet nun alle Unterlagen für eine dreimonatige Anhörung vor, die im Spätsommer gestartet wird. Kantone, Nachbarstaaten, Parteien und Organisationen erhalten so Gelegenheit, sich unter anderem zu den Vorschlägen der Nagra und den Behördengutachten zu äussern. Der Bundesrat wird voraussichtlich Mitte 2011 entscheiden, welche Standortgebiete im Sachplan aufgenommen und damit im weiteren Auswahlverfahren in Etappe 2 (Mitte 2011 - 2014/15) verbleiben.


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