Flughafen Zürich: Grundlagen für Bildung künftiger Betriebsvarianten verabschiedet

Bern, 23.02.2006 - Der Koordinationsprozess Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) für den Flughafen Zürich tritt in die nächste Phase: Die Projektorganisation aus Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL), Kanton Zürich und Flughafen Zürich AG (Unique) hat die Grundlagen verabschiedet und für die Erarbeitung der künftigen Betriebsvarianten freigegeben. Die Dokumente waren am Koordinationsgespräch 1 im letzten Oktober vorgestellt worden. Daraufhin eingebrachte Anliegen von Nachbarkantonen hat das BAZL soweit machbar berücksichtigt. Die möglichen Betriebsvarianten für den Flughafen Zürich werden Thema des Koordinationsgesprächs 2 sein, das für Spätherbst 2006 vorgesehen ist. Abgestimmt auf die Richtplanung der Kantone ist der weitere Fahrplan für den Koordinationsprozess angepasst worden. Der abschliessende Entscheid des Bundesrates ist Ende 2009 vorgesehen.

Der SIL-Koordinationsprozess dient der Abstimmung der Sachplanung des Bundes für die Infrastrukturanlagen der Zivilluftfahrt mit der Richtplanung der Kantone. Dabei werden die raumplanerischen Rahmenbedingungen für die Benutzung der einzelnen Anlagen festgelegt. Dies geschieht in einem so genannten Objektblatt. Dieses wiederum bildet eine wesentliche Grundlage für das eigentliche Betriebsreglement. Genehmigungsbehörde für das Objektblatt ist der Bundesrat, für das Betriebsreglement das BAZL.

Seit Oktober 2004 läuft der SIL-Koordinationsprozess für den Flughafen Zürich. Er steht unter der Leitung des BAZL, das mit dem Kanton Zürich und dem Flughafen in einer Projektorganisation zusammenarbeitet. In einer ersten Phase werden mögliche Betriebsvarianten für die Zukunft gebildet und verglichen. Die politischen Diskussionen darüber erfolgen in Koordinationsgesprächen, an denen weitere Bundesstellen und die raumplanerisch ebenfalls tangierten Nachbarkantone Aargau und Schaffhausen vertreten sind. Die weiteren Nachbarkantone (Thurgau, St. Gallen, Zug und Schwyz) informiert der Bund beziehungsweise er konsultiert sie zu den Ergebnissen der Koordinationsgespräche. In der zweiten Phase des Prozesses findet auf der Basis der ausgewählten Betriebsvariante die öffentliche Mitwirkung der Behörden und Bevölkerung statt. Diese Anhörung geschieht parallel zur Richtplanung der involvierten Kantone.

Die von der Projektorganisation erarbeiteten Grundlagen waren am Koordinationsgespräch 1 im vergangenen Oktober präsentiert worden. Es sind dies die Nachfrageprognose bis 2030, die betrieblichen Eckwerte, die Vorgaben für die Betriebsvarianten und die Kriterien für die Bewertung der Varianten. Damals wurde unter anderen die Vorgabe formuliert, dass neben Varianten, welche die prognostizierte Nachfrage abzudecken vermögen, auch solche erarbeitet werden, die auf dem jetzigen Pistensystem beruhen. Die vorbehaltlose Befriedigung der prognostizierten Nachfrage würde einen Pistenausbau erfordern. Um die unterschiedliche Kapazitäten aufweisenden Varianten umfassend miteinander vergleichen zu können, lassen die Projektpartner ergänzend eine Studie zu den volkswirtschaftlichen Auswirkungen der verschiedenen Betriebsszenarien erarbeiten. Der Flughafen soll sich grundsätzlich nach den drei Dimensionen der Nachhaltigkeit (Wirtschaft, Umwelt, Gesellschaft) entwickeln.

Die Vorgabe, auch Varianten basierend auf der heutigen Pistenarchitektur zu bilden, deckt sich mit einer zentralen Forderung, welche verschiedene Nachbarkantone in ihren Stellungnahmen zum Koordinationsgespräch 1 erhoben haben. Weiter verlangten sie, verstärkt in die Bildung und Beurteilung der Varianten einbezogen zu werden. Dem Ansinnen trägt das für den Kontakt zu den Nachbarkantonen zuständige BAZL insofern Rechnung, als es sie detaillierter über die Abläufe informiert und ihnen sämtliche Daten und Analysen über die Bewertungskriterien zur Verfügung stellen wird. Dadurch können die Kantone den Vergleich zwischen den verschiedenen Varianten nachvollziehen.

Mit der Verabschiedung der Grundlagen hat die Projektleitung die Dokumente für die nächsten Arbeitsschritte freigegeben. In den kommenden Monaten geht es darum, gestützt auf die Grundlagen mögliche Varianten für den zukünftigen Betrieb des Flughafens Zürich zu bilden. Die Varianten werden dann gemäss der verabschiedeten Kriterienliste verglichen und bewertet. Alle Ergebnisse fliessen in das nächste Koordinationsgespräch ein, das für den kommenden Spätherbst terminiert ist.

Beim Start des SIL-Koordinationsprozesses Ende 2004 waren die Projektpartner davon ausgegangen, die Arbeiten bis Ende 2007 beenden zu können. In der Zwischenzeit haben die Fachleute Detailabklärungen zum zeitlichen Bedarf der einzelnen Phasen für den SIL und die Richtplanungen der Kantone durchgeführt. Dabei hat sich ergeben, dass die terminliche Abstimmung zwischen SIL und Richtplanungen aufgrund der unterschiedlichen Dauer der einzelnen Verfahren mehr Zeit in Anspruch nimmt. Der revidierte Projektplan sieht vor, dass die formellen Verfahren für den SIL und die Richtpläne im Verlauf des Jahres 2007 auf der Behördenstufe eingeleitet werden. Die gleichzeitige öffentliche Auflage des SIL-Objektblattes und der Richtpläne soll gegen Ende 2008 stattfinden. Die Genehmigung dieser Dokumente durch den Bundesrat und damit der Abschluss des Koordinationsprozesses ist für Ende 2009 geplant.



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