Steuerungsausschuss E-Government Schweiz mit der SuisseID ausgestattet
Bern, 25.05.2010 - Die Mitglieder des Steuerungsausschusses E-Government Schweiz haben an ihrer heutigen Sitzung eine persönliche SuisseID erhalten. Die SuisseID ist der erste standardisierte, elektronische Identitätsnachweis der Schweiz. Der Steuerungsausschuss hat festgestellt, dass die Umsetzung des Programms E-Government Schweiz erfolgreich voranschreitet. Weiter hat er den letzten bisher noch nicht betreuten priorisierten Vorhaben der E-Government Strategie Schweiz eine federführende Organisation (ffO) zugeteilt.
Unter dem Vorsitz von Bundesrat Hans-Rudolf Merz nahm der Steuerungs-ausschuss E-Government Schweiz heute vom Umsetzungsstand der E-Government Strategie Schweiz Kenntnis. Alle priorisierten Vorhaben sind einer federführenden Organisationen (ffO) zugeteilt und befinden sich in der Umsetzung. Zudem erhielt jedes Mitglied des Steuerungsausschusses eine persönliche SuisseID, die in der Schweiz erstmals den standardisierten elektronischen Identitätsnachweis ermöglicht.
SuisseID: ein wichtiger Schritt für E-Government Schweiz
Offiziell eingeführt am 3. Mai 2010, erlaubt die SuisseID sowohl die rechtsgültige elektronische Signatur wie auch eine sichere Authentifizierung des Benutzers. Die SuisseID spielt eine grosse Rolle in der Umsetzung der priorisierten Vorhaben im Rahmen der E-Government-Strategie Schweiz und zeigt konkret die Synergien zwischen E-Government und E-Business auf. Bereits sind viele Anwendungen des elektronischen Handels für den Einsatz der SuisseID gerüstet oder entsprechend in Planung.
Alle priorisierten Vorhaben bestimmt
Der Steuerungsausschuss teilte zudem den zwei bisher noch nicht betreuten priorisierten Vorhaben eine federführende Organisation (ffO) zu. Es handelt sich dabei um die Vorhaben «Bewilligungen im Bereich Arbeit» und «Elektronische Rechnungsstellung und Zahlungsabwicklung», die nun vom Verband Schweizerischer Arbeitsämter (VSAA) beziehungsweise von der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) umgesetzt werden. Insgesamt umfasst die E-Government Strategie Schweiz 45 priorisierte Vorhaben.
Bereits sind sechs Vorhaben teilweise bis ganz in Betrieb. Es sind dies:
- Abwicklung der Geschäfte zwischen Ausgleichskassen und deren Mitgliedern (Unternehmen), z.B. Mutationen von Mitarbeitenden
- Einreichung von Daten an Statistikämter
- Etablierte Projektorganisation für die Umsetzung von E-Government
- Einheitlicher Personenidentifikator
- Registerharmonisierung
- Dienst für den übergreifenden elektronischen Datenaustausch
Der Steuerungsausschuss hat zudem einen einheitlichen Prozess beschlossen, der Kriterien und Vorgehen beim Abschluss priorisierten Vorhaben umschreibt.
Finanzielle Unterstützung der Vorhaben
Die im Rahmen der dritten Stufe konjunktureller Stabilisierungsmassnahmen gesprochenen finanziellen Mittel zugunsten von E-Government wurden in zwei Kategorien geteilt: «Massnahmenpaket 1: priorisierte Vorhaben» und «Massnahmenpaket 2: Ressourcenpool». Die bis anhin eingereichten Anträge für das erste Massnahmenpaket haben die zur Verfügung stehenden Mittel um ein Vielfaches überschritten, weshalb Prioritäten gesetzt werden mussten. Da die Nachfrage für das zweite Massnahmenpaket gering war, hat der Steuerungsausschuss beschlossen, das zweite Massnahmenpaket zugunsten des ersten aufzulösen.
Bis heute wurden von den durch das Parlament im letzten Herbst bewilligten 4 Millionen Franken bereits 3,05 Millionen bestimmten priorisierten Vorhaben zugeteilt. Damit sollen deren Umsetzung zusätzlich beschleunigt und vorhandene Blockaden gelöst werden.
Expertenrat mit neuen Mitgliedern
Nach dem Rücktritt von Markus Giavina, Leiter Zentrale Informatik-Dienststelle in Basel-Stadt, und Prof. Dr. Kuno Schedler, Universität St. Gallen, hat der Steuerungsausschuss zwei neue Mitglieder in den Expertenrat gewählt. Es sind dies Silvano Petrini, Leiter Centro sistemi informativi (CSI), als Vertreter der Kantone und Prof. Dr. Reinhard Riedl, Leiter Kompetenzzentrum Public Management und E-Government in der Berner Fachhochschule (BFH), als Experte aus Wissenschaft und Forschung.
Adresse für Rückfragen
Stephan Röthlisberger, Geschäftsstelle E-Government Schweiz, Tel. 031 324 79 10
Herausgeber
Eidgenössisches Finanzdepartement
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