BAZL gibt Lufträume für Trainingsflüge der Luftwaffe mit PC-21 in Vernehmlassung

Bern, 17.06.2010 - Die Schweizer Luftwaffe nimmt Ende Oktober die Ausbildungsflüge mit ihren Pilatus-PC-21-Flugzeugen wieder auf. Aus Gründen der Sicherheit hat sie beim BAZL beantragt, für diese Operationen zwei Trainingsräume festzulegen und diese für den zivilen Verkehr einzuschränken. Das BAZL gibt das Konzept mit den beiden Lufträumen nun bei den aviatischen Kreisen in eine Vernehmlassung.

Seit dem Spätsommer 2008 verfügt die Schweizer Luftwaffe für ihre Pilotenausbildung über Flugzeuge des Typs Pilauts PC-21. Die Lehrgänge für dieses Flugzeug verlangen, dass die Piloten in gewissen Flugphasen intensiv Instrumente bedienen und kontrollieren. Dadurch sind sie nicht mehr in der Lage, den umgebenden Luftraum jederzeit ausreichend zu beobachten. Um zu verhindern, dass es zu gefährlichen Annäherungen oder gar Kollisionen mit anderen Flugzeugen kommt, will die Luftwaffe solche Ausbildungsflüge in separaten Trainingsräumen durchführen, die für den zivilen Verkehr eingeschränkt sind.

Das BAZL hatte im August 2008 auf Antrag der Luftwaffe zwei entsprechende Lufträume in der Ostschweiz und im Gebiet Berner Oberland/Innerschweiz befristet für ein Jahr festgelegt. Über einen dritten Luftraum im Jura verfügte die Luftwaffe bereits. Seit September 2009 führt die Luftwaffe weniger Flüge mit den PC-21-Maschinen durch, weshalb sich vorübergehend keine Einschränkungen für den zivilen Luftverkehr aufdrängten.

Mit der Wiederaufnahme des Schulungsbetriebs Ende Oktober 2010 macht die Luftwaffe erneut Bedarf für die beiden Trainingsräume geltend. Während der Ausbildungsflüge sollen grundsätzlich keine zivilen Maschinen in die Lufträume einfliegen dürfen. Die Beschränkungen sollen nur für die Zeit gelten, in denen Trainingsflüge mit PC-21-Flugzeugen stattfinden. Die Flüge erfolgen ausschliesslich an Arbeitstagen zwischen 8.30 und 11.50 Uhr sowie von 13.30 bis 17 Uhr.

Der Trainingsraum «Hohgant» umfasst das Gebiet zwischen Thun, Susten, Buochs und Wolhusen, der Raum «Speer» ist zwischen Glarus, der liechtensteinischen Grenze, Urnäsch und Schänis situiert. Die Untergrenze der beiden Lufträume liegt bei 10'000 Fuss (rund 3000 Meter) über Meer, die Obergrenze bei 18'000 Fuss (knapp 5500 Meter). Im nicht kontrollierten und nicht eingeschränkten Luftraum können im Sichtflug verkehrende Piloten normalerweise bis auf eine Höhe von 13'000 Fuss (rund 4000 Meter) frei fliegen.

Das BAZL gibt die von der Lufwaffe beantragte Festlegung der Trainingsräume bei den Luftfahrtkreisen in eine Vernehmlassung. Diese Praxis wendet das Amt bei jeder Anpassung der Luftraumstruktur in der Schweiz an. Die Luftfahrtakteure haben bis Mitte Juli Zeit, Stellung zu nehmen. Gleichzeitig erhalten die Kantone, über deren Gebiet sich die entsprechenden Lufträume befinden, das Konzept ebenfalls zur Information. Nach Auswertung der Stellungnahmen entscheidet das BAZL über die Festsetzung der beiden Lufträume.


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Bundesamt für Zivilluftfahrt
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Teilstreitkraft Luftwaffe
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