Aussenlandungen neu in einer Verordnung regeln

Bern, 08.09.2010 - Der Bund will Aussenlandungen in Zukunft generell auf dem Verordnungsweg regeln. Dabei geht es um Landungen von motorisierten Luftfahrzeugen ausserhalb von Flugplätzen. Heute braucht es dafür eine separate Bewilligung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL), welche hauptsächlich von Helikopterpiloten beansprucht wird. Der Bundesrat hat heute eine entsprechende Verordnung in die Vernehmlassung geschickt. Sie strebt einen Ausgleich zwischen aviatischen und wirtschaftlichen Interessen auf der einen sowie zwischen ökologischen und raumplanerischen Interessen auf der andern Seite an.

Starts und Landungen von Luftfahrzeugen haben in der Schweiz im Normalfall auf Flugplätzen zu erfolgen. Aber auch ausserhalb von Flugplätzen werden Landungen vorgenommen, zu 90 Prozent von Helikoptern. Hiefür braucht es bislang eine so genannte Aussenlandebewilligung des BAZL, die jeweils ein Jahr gültig ist.

 Die jährliche Bewilligungserteilung verursacht einen erheblichen administrativen Aufwand und entsprechende Kosten. Der Verordnungsentwurf, welchen der Bundesrat heute bei den Kantonen, politischen Parteien, Interessenverbänden und der Luftfahrtindustrie in die Vernehmlassung schickt, rückt deshalb von der allgemeinen Bewilligungspflicht für Aussenlandungen von Schweizer Helikoptern ab. Der Entwurf sieht eine Bewilligungspflicht nur noch für Spezialfälle wie Luftschiffe oder Flugzeuge vor. Weiterhin eine Bewilligung braucht es jedoch für alle Aussenlandungen mit Luftfahrzeugen, die im Ausland immatrikuliert sind. Diese Praxis soll sicherstellen, dass ausländische Piloten auf sicherheitsrelevante Umstände hingewiesen werden und sie Landebeschränkungen im Interesse des Umweltschutzes kennen und respektieren.

 Die Verordnung enthält Vorgaben betreffend Umweltschutz sowie Raumplanung.  Insbesondere werden Aussenlandungen tageszeitlich, in Naturschutzgebieten und in lärmempfindlichen Gebieten eingeschränkt. In Naturschutzgebieten sind Arbeitsflüge mit einer Sonderbewilligung möglich. Im Gegenzug zu diesen Einschränkungen werden untergeordnete Bauten wie etwa Windsäcke oder Markierungen auf Aussenlandestellen neu ermöglicht.

 Die betroffenen Unternehmen, Umweltorganisationen und Kantone können Ihre Stellungnahme zum Entwurf der Aussenlandeverordnung bis zum 10. Dezember 2010 einreichen. Es ist geplant die Verordnung 2011 in Kraft zu setzen.  


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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
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