Flughafen Zürich: Luftraum für Südanflüge bei schlechtem Wetter bereit stellen

Bern, 09.09.2010 - Südanflüge auf den Flughafen Zürich erfolgen in der Regel nur während den Sperrzeiten aus der deutschen Verordnung. Bei für Landungen aus Norden und Osten unzureichenden Wetterbedingungen sind jedoch Südanflüge auch zu anderen Tageszeiten möglich. Um diese Landungen sicher durchführen zu können, braucht es einen von der Flugsicherung kontrollierten Luftraum. Das BAZL plant, das Verfahren zur Bereitstellung des entsprechenden Luftraumes in der kommenden Wintersaison einzuführen.

Anflüge auf den Flughafen Zürich erfolgen im Normalfall von Norden auf die Pisten 14 und 16. Bei ungünstigen Windverhältnissen, die dazu führen könnten, dass Flugzeuge mit zu starkem Rückenwind landen, werden die Anflüge von Osten auf die Piste 28 durchgeführt. Weiter finden aufgrund der Sperrzeiten in der deutschen Verordnung Anflüge morgens von Süden auf Piste 34 und abends auf Piste 28 statt. Sofern aus Wettergründen eine Landung in Zürich weder aus Richtung Norden noch von Osten her möglich ist, erlaubt das Betriebsreglement ausnahmsweise auch Anflüge von Süden ausserhalb der deutschen Sperrzeiten. Diese Situation kann bei starkem Nordwind und schlechter Sicht - zum Beispiel wegen Nebels oder Schneefalls - entstehen. Ohne Ausnahmeregelung müsste der Flughafen bei derartigen Wetterlagen geschlossen werden.

Für eine sichere Abwicklung von Südanflügen muss die Flugsicherung Skyguide den Verkehr im entsprechenden Luftraum kontrollieren können. Das bedeutet, dass ein Einfliegen in den Raum eine Bewilligung von Skyguide erfordert. Diese Regelung und der entsprechende Luftraum gelten jedoch grundsätzlich nur während den deutschen Sperrzeiten. Um aber bei der selten vorkommenden Wettersituation mit starkem Nordwind und ungenügenden Sichtverhältnissen auch ausserhalb der deutschen Sperrzeiten Südanflüge durchführen zu können, muss aus Sicherheitsgründen zuerst der Luftraum in einem festgelegten Verfahren aktiviert werden. Das BAZL führt zu diesem Luftraumverfahren derzeit eine Anhörung bei den aviatischen Kreisen durch. Von der neuen Regelung betroffene Pilotinnen und Piloten haben bis Ende Oktober Zeit für eine Stellungnahme.

Bei dem Verfahren zur Aktivierung des Luftraumes handelt es sich um eine rein vorsorgliche Massnahme aufgrund von Wetterprognosen. Anflüge auf die Piste 34 erfolgen erst, wenn die entsprechende Wetterkonstellation mit starkem Nordwind und ungenügender Sicht für Ostanflüge tatsächlich eintritt. In den letzten beiden Jahren musste der Flughafen zweimal kurzfristig Gesuche für eine ausserordentliche Aktivierung des Luftraumes stellen und sich auf Südanflüge ausserhalb der deutschen Sperrzeiten vorbereiten. Die effektive Wetterkonstellation erforderte damals jedoch keine Südlandungen. Die im Rahmen des Prozesses Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) für den Flughafen Zürich erstellten Betriebsvarianten sehen ebenfalls Südanflüge aus Wettergründen vor.


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