Zivilluftfahrt: Gebühren des BAZL teilweise angepasst

Bern, 10.11.2010 - Die Gebührenverordnung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) wird angepasst und die Mindestgebühr in einzelnen Bereichen gesenkt. Der Bundesrat hat heute die revidierte Gebührenverordnung des BAZL (GVZ) genehmigt. Zuvor hatte das Amt die Höhe der Gebühren einer Analyse unterzogen.

Ende 2007 hatte der Bundesrat die Gebührenverordnung des BAZL angepasst mit dem Ziel, den Kostendeckungsgrad des Amtes zu erhöhen, damit die Kosten, welche durch die Sicherheitsaufsicht entstehen, besser abgegolten werden. Zwei Jahre nach der Einführung hat das BAZL die Verordnung einer detaillierten Überprüfung unterzogen.  

Die Analyse des BAZL hat ergeben, dass die europäischen technischen Vorgaben für den Betrieb von Luftfahrzeugen bei den Luftfahrtakteuren, insbesondere bei der Kleinaviatik heute besser bekannt sind. Bei der Einführung der neuen Gebührensätze waren diese Anforderungen noch relativ neu. Dieser Umstand vereinfacht die Arbeit der Inspektoren, woraus auch geringere Kosten entstehen. Diese Entwicklung erlaubt es deshalb heute, den Minimalbetrag bei einzelnen Gebühren zu senken und die Gebührenverordnung entsprechend anzupassen. Die Änderungen treten am 1. Januar 2011 in Kraft.


Herausgeber

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home.html

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-36112.html