Weitere Schritte zur Harmonisierung der Flugsicherheit

Bern, 26.11.2010 - Mehr Kompetenzen für die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA), weitere Schritte für einen einheitlichen Luftraum in Europa sowie Erleichterungen für Transitpassagiere aus den USA, welche in ein EU-Land weiterreisen: Dies sind die wichtigsten Auswirkungen der Verordnungen, welche die Schweiz an der Sitzung des Gemischen Ausschusses Schweiz-EU zum Thema Luftfahrt übernommen hat. Der Ausschuss traf sich heute zum neunten Mal, diesmal turnusgemäss in Genf.

Die Schweiz übernimmt die EU-Verordnungen über die erweiterten Kompetenzen für die EASA. Bis jetzt ist die EASA für den Bereich der technischen Sicherheit zuständig. Neu wird sie auch bei der Aufsicht über die Fluggesellschaften, die Lizenzierung des Flugpersonals sowie den Bereichen Flugsicherung und Aufsicht über die Flughäfen die Regeln vorgeben. Die neuen Zuständigkeiten der EASA werden stufenweise zwischen 2012 und 2014 wirksam. Die Schweiz ist seit 2006 in der EASA vertreten.

Die Schweiz übernimmt ferner das 2. Paket an Massnahmen für einen Einheitlichen Europäischen Luftraum (SES). Mit diesen Regelungen ist es möglich, dass länderübergreifend Luftverkehrskontrollen vorgenommen und Lufträume (sog. Funktionale Luftraumblöcke) gebildet werden. Zurzeit ist die Schweiz im Funktionalen Luftraumblock in Zentraleuropa (Functional Airspace Block Europe Central, FABEC) engagiert. Dieser umfasst Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, die Niederlande und die Schweiz. Es ist vorgesehen, dass die beteiligten Staaten anfangs Dezember einen entsprechenden Staatsvertrag unterzeichnen. Dieser bildet die Grundlage für die künftige Bewirtschaftung des gesamten Luftraumes durch eine länderübergreifende Flugsicherung.

Bereits heute müssen Transitpassagiere aus der EU, die über die Schweiz reisen, sich vor dem Weiterflug keiner Sicherheitskontrolle mehr unterziehen. Dasselbe gilt für Passagiere aus der Schweiz im Transit in einem EU-Land. Ab 1. April 2011 profitieren auf den Schweizer Flughäfen auch jene Passagiere von den Erleichterungen, die aus den USA einreisen und in die EU weiterfliegen. Auch sie müssen nicht nochmals kontrolliert werden.

Geleitet wurde die Schweizer Delegation von Peter Müller, Direktor des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL). Delegationsleiter der EU war Philippe Burghelle-Vernet von der Generaldirektion Mobilität und Verkehr. Der Gemischte Ausschuss tritt einmal jährlich zusammen und hat zur Aufgabe, die Anwendung des Abkommens zu besprechen sowie über die Aufnahme neuer EU-Erlasse in den Vertrag zu entscheiden


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