BAZL bewilligt Lufträume für Trainings mit PC-21-Flugzeugen der Luftwaffe

Bern, 23.12.2010 - Die Schweizer Luftwaffe ist aus Sicherheitsgründen darauf angewiesen, dass sie ihre Ausbildungsflüge mit Flugzeugen des Typs Pilatus PC-21 in separaten Lufträumen durchführen kann. Das BAZL hat diese Lufträume nun festgesetzt. Sie sind für zivile Flugzeuge eingeschränkt. Zu den Modalitäten für die Benutzung der Lufträume finden nächstes Jahr noch Gespräche mit den betroffenen Kantonen statt. Die Luftwaffe führt die Trainingsflüge mit den PC-21 ausschliesslich an Wochentagen und zu Bürozeiten durch.

Für die Ausbildung ihrer Piloten verwendet die Schweizer Luftwaffe seit 2008 Flugzeuge des Typs Pilatus PC-21. Da die Piloten sich während den Lehrgängen auf die Bedienung der Instrumente konzentrieren müssen und den Luftraum um sie herum nicht lückenlos beobachten können, benötigt die Luftwaffe aus Sicherheitsgründen separate Trainingsräume. Diese Lufträume sind für den zivilen Flugverkehr eingeschränkt, das heisst sie dürfen, wenn sie aktiviert sind, nicht beflogen werden.

Das BAZL hatte im Sommer 2008 auf Antrag der Luftwaffe für ein Jahr zwei entsprechende Lufträume in der Ostschweiz und in der Region Berner Oberland/Innerschweiz bewilligt. Ein dritter Luftraum in der Region Jura, zwischen dem Neuenburgersee und der Landesgrenze zu Frankreich, stand der Luftwaffe bereits zur Verfügung. Mit Blick auf die Wiederaufnahme des Schulungsbetriebs stellte die Luftwaffe 2010 erneut ein Gesuch um Einrichtung der beiden Lufträume. Das BAZL führte im vergangenen Sommer bei den aviatischen Kreisen und den betroffenen Kantonen eine Vernehmlassung zu den Lufträumen durch. Im November und Dezember hielten das VBS, die Luftwaffe und das BAZL zudem zwei Gespräche mit den betroffenen Kantonen ab. Dabei wurde vereinbart, dass nächstes Jahr weitere Gespräche zu den Modalitäten für die Benutzung der Lufträume stattfinden sollen. Die Luftwaffe sagte zudem zu, technische Verbesserungen an den Propellern zu prüfen mit dem Ziel, die Lärmemissionen des PC-21 zu reduzieren.

Das BAZL hat nun die beiden Lufträume festgesetzt und für den Betrieb durch die Luftwaffe freigegeben. Der Trainingsraum «Speer» umfasst das Gebiet zwischen Glarus, der liechtensteinischen Grenze, Urnäsch und Schänis, der Raum «Hohgant» ist zwischen Thun, Susten, Buochs und Wolhusen situiert. Die Untergrenze der beiden Lufträume liegt bei 10'000 Fuss (rund 3000 Meter) über Meer, die Obergrenze bei 18'000 Fuss (knapp 5500 Meter).

Die Luftwaffe nimmt die Pilotenausbildung mit PC-21 in den drei Lufträumen am 6. Januar 2011 wieder auf. Im Bestreben, die Lärmimmissionen möglichst gering zu halten und möglichst gleichmässig zu verteilen - auch vom Wetter abhängig -, werden ab diesem Datum werktags mit PC-21 durchschnittlich 16 Fluglektionen à 30 Minuten - aufgeteilt auf die drei Lufträume - geflogen. Ein Nachtflugtraining mit PC-21 findet nicht statt.

Die Flugbetriebszeiten sind:

  • Montag von 10.00 Uhr bis 11.50 Uhr und von 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr.
  • Dienstag bis Donnerstag 08.30 Uhr bis 11.50 Uhr und von 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr.
  •  Freitag von 08.30 Uhr bis 11.50 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr.

Keine Ausbildungsflüge mit PC-21 finden 2011 in den Kalenderwochen 17, 18, 29, 30, 41 und 52 statt.


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Bundesamt für Zivilluftfahrt
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Teilstreitkraft Luftwaffe
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