Bundesrat verabschiedet Leitlinien und Ziele für die Legislaturplanung 2011-2015

Bern, 29.06.2011 - Der Bundesrat hat anlässlich der Bundesratssitzung vom 29. Juni 2011 die Leitlinien und Ziele für die kommende Legislaturperiode 2011–2015 verabschiedet. Die Legislaturplanung 2011–2015 ist gemäss Beschluss des Bundesrates auf sechs Schwerpunkte ausgerichtet.

Die Legislaturplanung bildet für den Bundesrat den politischen Orientierungsrahmen für die kommenden vier Jahre. Sie ist die Basis für die Prioritätensetzung in der Verwaltung und hat den Zweck, die Gesetzgebungs- und Verwaltungstätigkeit kohärent zu gestalten.

Der Bundesrat begegnet den Herausforderungen der nächsten vier Jahre mit sechs Leitlinien, welche in 30 Ziele unterteilt sind: 

Leitlinie 1:  
Der Standort Schweiz ist attraktiv, wettbewerbsfähig und zeichnet sich aus durch einen gesunden Bundeshaushalt sowie effiziente staatliche Institutionen.

Z.1.1    
Das Gleichgewicht des Bundeshaushalts bleibt gewahrt.

Z.1.2    
Die schweizerische Wirtschaft ist durch bestmögliche Rahmenbedingungen gefestigt und wächst weiterhin.

Z.1.3    
Standortattraktivität und Stabilität des Finanzplatzes sind gewährleistet. 

Z.1.4    
Die Agrarpolitik entwickelt sich in Richtung einer integralen Politik für die Land- und Ernährungswirtschaft weiter.

Z.1.5    
Die Handlungs- und Leistungsfähigkeit der schweizerischen Institutionen ist optimiert.

Z.1.6    
Die Attraktivität des schweizerischen Steuersystems ist gestärkt.

Z.1.7    
Die Schweiz nutzt die Chancen der Informations- und Kommunikationstechnologien.

Leitlinie 2:  
Die Schweiz ist regional und global gut positioniert und hat ihren Einfluss im internationalen Kontext gestärkt.

Z.2.1    
Die Aussenwirtschaftsstrategie ist weiterentwickelt.

Z.2.2    
Das Verhältnis der Schweiz zur EU ist gestärkt.

Z.2.3    
Die Schweiz ist global gut vernetzt und ihre Position im internationalen Kontext ist gefestigt.

Z.2.4    
Die Schweiz leistet einen angemessenen Beitrag zur Bewältigung der Armutsprobleme und zur Minderung globaler Risiken.

Z.2.5    
Die Schweiz hat ihr Engagement im Bereich Friedenspolitik, Mediation und Gute Dienste verstärkt.

Z.2.6    
Die Schweiz hat ihren Einfluss in multilateralen Institutionen (G20, Bretton Woods Institutionen) gefestigt.

Leitlinie 3:  
Die Sicherheit der Schweiz ist gewährleistet.

Z.3.1    
Instrumente zur frühzeitigen Erkennung und Bekämpfung sicherheitspolitischer Gefahren und Risiken werden wirksam angewendet.

Z.3.2    
Kriminalität, Terrorismus und Cyberangriffe werden wirkungsvoll bekämpft, und der Gewaltanwendung in der schweizerischen Gesellschaft wird vorgebeugt.

Z.3.3    
Die Zusammenarbeit mit in- und ausländischen Partnern ist intensiviert.

Leitlinie 4:  
Der gesellschaftliche Zusammenhalt der Schweiz ist gefestigt und den demographischen Herausforderungen wird wirksam begegnet.

Z.4.1     Die Chancen der Migration werden genutzt und ihren Risiken wird begegnet.

Z.4.2    
Die gesellschaftliche Kohäsion und Sozialpartnerschaft werden gestärkt und gemeinsame Werte gefördert.

Z.4.3    
Das Kostenwachstum im Gesundheitswesen wird eingedämmt, unter anderem durch die Stärkung der Prävention.

Z.4.4    
Die Sozialwerke sind finanziell konsolidiert.

Leitlinie 5:  
Die Schweiz nutzt Energien und Ressourcen nachhaltig und effizienter und ist auf das zunehmende Mobilitätsbedürfnis vorbereitet.

Z.5.1    
Die Versorgung der Schweiz mit Energie und natürlichen Ressourcen ist langfristig gesichert, und der schrittweise Ausstieg aus der Kernenergie ist in die Wege geleitet.

Z.5.2    
Die Schweiz verfügt über ein finanziell solides und ausgebautes Verkehrsinfrastruktursystem.  

Z.5.3    
Die Schweiz trägt zur Eindämmung des Klimawandels und seiner Folgen bei.

Z.5.4    
Die Schweiz pflegt eine optimale Raum- und Bodennutzung und sorgt für einen wirksamen Umwelt-, Kulturland- und Naturschutz, insbesondere durch eine bessere Abstimmung von Raumordnung und Infrastrukturen.

Leitlinie 6:  
Die Schweiz hält in Bildung, Forschung und Innovation einen Spitzen-platz.

Z.6.1    
Die Qualität der gymnasialen Maturität ist gesichert.

Z.6.2    
Die hohe Qualität und der international gute Ruf des schweizerischen Hochschulsystems sind gewährleistet.

Z.6.3    
Investitionen in für die Schweiz strategisch prioritäre Forschungsinfrastrukturen sind getätigt.

Z.6.4    
Die Nachwuchsförderung für qualifizierte Fachkräfte in Wissenschaft und Wirtschaft ist ausgebaut.

Z.6.5    
Die Bildungs- und Beschäftigungsfähigkeit von Jugendlichen ist verbessert.

Z.6.6    
Die Rahmenbedingungen für die Weiterbildung werden optimiert und sichergestellt. 

 

Anhand der beschlossenen Leitlinien und Zielsetzungen wird die Bundeskanzlei bis Anfang 2012 die Botschaft über die Legislaturplanung 2011-2015 ausarbeiten.


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