Revidiertes SIL-Objektblatt für Flughafen Bern geht in die Mitwirkung

Bern, 30.08.2011 - Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) gibt das überarbeitete Objektblatt aus dem Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) für den Flughafen Bern-Belp in die öffentliche Mitwirkung. Auslöser für die Änderungen am Objektblatt aus dem Jahr 2002 sind die Pläne des Flughafens, die Anlagen für die Geschäfts- und Sportfliegerei auf die Südseite der Hauptpiste zu verlagern. Vorgesehene Anpassungen insbesondere beim Helikopterbetrieb führen dazu, dass sich die Lärmbelastungskurve verkleinert. Gleichzeitig mit demjenigen für den Flughafen Bern-Belp geht das neue Objektblatt für den Flugplatz Thun in die Anhörung.

Der Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) ist das Raumplanungsinstrument des Bundes für die Infrastrukturanlagen der Zivilluftfahrt. Er dient dazu, die Entwicklung eines Flugplatzes mit anderen Nutzungen und der Richtplanung der Kantone abzustimmen. Der SIL legt für jeden Flugplatz in einem Objektblatt insbesondere den Zweck, den Perimeter und die maximal zulässige Lärmbelastung fest, die in Form von so genannten Lärmkurven ausgewiesen wird. Das Objektblatt bildet die Grundlage und den Rahmen für die Organisation des Flugbetriebes. Dieser wird detailliert in einem Betriebsreglement festgeschrieben. 

Das SIL-Objektblatt des Flughafens Bern-Belp stammt aus dem Jahr 2002. Eine vom Flughafen geplante Entflechtung des Betriebes macht nun eine Anpassung des Objektblattes erforderlich. Vorgesehen ist, die Anlagen des Geschäftsreiseverkehrs, der Wartungsfirmen, der Flugschulen und der Sportfliegerei südlich der Hauptpiste anzusiedeln. Damit verbunden ist auch eine Zusammenlegung der Gras- und Segelflugpiste und eine Verlegung des Helikopterlandeplatzes in den Südwesten des Flughafenareals. Zudem plant der Flughafen, ein satellitengestütztes Anflugverfahren auf die Südpiste 32 einzurichten. Keine Änderungen sind an den Betriebszeiten und den heutigen Verkehrsformen vorgesehen. 

Ausgehend von diesen Plänen und einer aktualisierten Verkehrsprognose hat der Flughafen die Lärmbelastung für das Jahr 2020 neu berechnet. Daraus resultierte im Vergleich zum heute gültigen Objektblatt eine Reduktion der Lärmbelastungskurve sowohl im Südwesten wie im Osten. Diese ist vor allem auf geplante Anpassungen an den An- und Abflugrouten für Helikopter zurückzuführen. 

Das BAZL hat für das überarbeitete Objektblatt das Verfahren der öffentlichen Mitwirkung gestartet. Die Bevölkerung kann sich bis am 30. September zum Entwurf äussern. Die Frist für eine Stellungnahme der tangierten Gemeinden läuft bis am 21. Oktober, diejenige für den Kanton Bern bis am 25. November. 

Parallel mit dem SIL-Objektblatt für den Flughafen Bern-Belp geht auch dasjenige für den Flugplatz Thun bei Kanton und Gemeinden in eine Anhörung. Das Objektblatt Thun basiert auf dem heutigen Flugbetrieb, der in erster Linie dem Motor- und Segelflugsport sowie der fliegerischen Aus- und Weiterbildung dient. Die Genehmigung der beiden Objektblätter durch den Bundesrat ist für Frühjahr 2012 vorgesehen.


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