Griffigere Mittel gegen unlautere Geschäftsmethoden

Bern, 12.10.2011 - Der Bundesrat hat am 12. Oktober 2011 beschlossen, das revidierte Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) auf den 1. April 2012 in Kraft zu setzen. Die geänderte Verordnung über die Bekanntgabe von Preise (PBV) wird gleichzeitig in Kraft gesetzt. Die Gesetzesänderungen ermöglichen es, effizienter gegen Adressbuchschwindel, Schneeballsysteme, missbräuchliche allgemeine Geschäftsbedingungen, unhaltbare Gewinnversprechen und unerbetene Telefonanrufe vorzugehen. Zudem wird die Preistransparenz verbessert.

In den letzten Jahren haben sich in der Schweiz irreführende und missbräuchliche Geschäftsmethoden verbreitet, die mit dem geltenden Recht ungenügend bekämpft werden können. Darunter leiden sowohl die Unternehmen als auch die Konsumenten. Mit der Änderung des UWG hat das Parlament die Grundlagen für einen besseren Schutz gegen unlautere Geschäftsmethoden geschaffen.

Die Gesetzesänderungen erlauben es, Schwindeleien bei Einträgen in nutzlose Register effizienter entgegenzutreten, sich besser gegen unerbetene Werbeanrufe zu wehren und der Einlösung von Gewinnversprechen im Zusammenhang mit Werbefahrten oder sonstigen Verkaufsveranstaltungen Schranken zu setzen. Sie ermöglichen zudem, missbräuchliche allgemeine Geschäftsbedingungen zu unterbinden und besser gegen unlautere Schneeballsysteme vorzugehen. Schliesslich werden an den geschäftlichen Auftritt im Internet gewisse Informationspflichten geknüpft. So ist es beispielsweise unabdingbar, seine Identität offenzulegen, einen Kundendienst anzugeben und eine über das Internet getätigte Bestellung umgehend zu bestätigen. Bei der Rechtsdurchsetzung wird der Bund künftig stärker einbezogen als bisher. Neu wird er gegen unlautere Geschäftspraktiken, die Kollektivinteressen gefährden oder verletzen, mittels Straf- oder Zivilklage intervenieren können.

Der PBV werden neu zusätzliche Dienstleistungen unterstellt. Veterinäre, Hörgeräteanbieter, Notare, Bestattungsinstitute und Fluggesellschaften sind künftig gehalten, die Verrechnungssätze oder den Gesamtpreis für von ihnen angebotene Dienstleistungen bekanntzugeben. Für Dienstleistungen bei der Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten ist ebenfalls der tatsächlich zu bezahlende Preis zu nennen. Mit der Unterstellung dieser Dienstleistungen unter die PBV wird das bestehende Transparenzdefizit in diesen Branchen behoben.

Der Bundesrat setzt die Gesetzesanpassungen per 1. April 2012 in Kraft. Einzig die Bestimmung über missbräuchliche Geschäftsbedingungen tritt erst per 1. Juli 2012 in Kraft. Damit haben die von dieser Neuerung betroffenen Unternehmen insgesamt ein Jahr Zeit, ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen zu überprüfen und den neuen Gesetzesanforderungen anzupassen.


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