Verstärkte E-Government-Zusammenarbeit nimmt Formen an

Bern, 27.10.2011 - Der Steuerungsausschuss E-Government Schweiz hat an seiner Sitzung die nächsten Schritte zur Erneuerung der Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen eingeleitet. Schwerpunkte sind ein Aktionsplan zur gezielten Förderung einzelner Vorhaben sowie eine Stärkung der Koordination zwischen den föderalen Ebenen. Zudem hat der Steuerungsausschuss vom Umsetzungsstand der priorisierten Vorhaben Kenntnis genommen. Weitere sieben E-Government-Vorhaben sind zu mindestens 80 Prozent in Betrieb.

Die öffentlich-rechtliche Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit in der Schweiz, die 2007 zwischen Bund und Kantonen abgeschlossen worden ist, gilt bis Ende 2011. Der Steuerungsausschuss hatte die Geschäftsstelle E-Government Schweiz 2010 beauftragt, unter Einbezug der wichtigsten E-Government-Akteure die Erneuerung der Rahmenvereinbarung vorzubereiten. An seiner Sitzung vom 24.10.2011 hat er vom aktuellen Stand Kenntnis genommen.

Erneuerung der Rahmenvereinbarung

Die Geschäftsstelle E-Government Schweiz hatte diesen Frühling in Zusammenarbeit mit dem Sekretariat der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) die künftigen Stossrichtungen in einem Entwurf für die neue Rahmenvereinbarung konkretisiert. Die Bundesämter, die Kantone und weitere Organisationen wie die Kommunalverbände konnten sich im Sommer 2011 in einer Vernehmlassung zum Entwurf äussern. Dieser Entwurf beinhaltet insbesondere folgende neuen Elemente:

  • Aktionsplan für die finanzielle und inhaltliche Unterstützung von ausgewählten priorisierten Vorhaben;
  • Stärkere zentrale Steuerung;
  • Gemeinsame Finanzierungsgrundlagen, um den Aktionsplan und die zusätzlichen Aufgaben gewährleisten zu können, inklusive dem dazu notwendigen Ausbau der Geschäftsstelle E-Government Schweiz.

Die Kantone sind sich einig, dass die nationale E-Government-Strategie die Sensibilisierung für die Modernisierung der staatlichen Geschäftsprozesse auf allen föderalen Ebenen deutlich verstärkt hat. Daher begrüssen die Kantonsregierungen die Schaffung eines gemeinsam getragenen Aktionsplans.

Die Kantone sind jedoch nicht bereit, den zusätzlichen Personalbedarf in der Geschäftsstelle mitzufinanzieren. Der Steuerungsausschuss hat von diesem Entscheid mit Bedauern Kenntnis genommen. Er hat die Geschäftsstelle beauftragt, einen Vorschlag für eine Aufgabenpriorisierung zu erarbeiten, die sich an den vorhanden Personalmitteln orientiert, und ihm diesen an seiner nächsten Sitzung vorzulegen.

Dem Bundesrat und den Kantonen soll noch vor Ende 2011 eine bereinigte Version der Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich E-Government zur Verabschiedung vorgelegt werden.

E-Government-Aktionsplan ab 2012

Der angestrebte und in seinem Grundsatz nicht umstrittene Aktionsplan soll als zusätzliches Umsetzungsinstrument zur Beschleunigung der Umsetzung der E-Government-Strategie Schweiz ab 2012 beitragen. Der Aktionsplan enthält folgende drei Stossrichtungen:

  • E-Government-Landkarte für eine Gesamtsicht der Vorhaben mit hoher Strategierelevanz;
  • Strategische Leistungen und Basisinfrastruktur, welche die Bereitstellung von Schlüssel-Elementen zur Umsetzung der E-Government-Strategie beinhalten;
  • Schneller Erfolg, um Visibilität für E-Government zu gewinnen.

Dafür werden priorisierte Vorhaben nach den Kriterien wie Strategierelevanz, Breitenentwicklung oder Kosten/Nutzen Verhältnis geprüft. Der Steuerungsausschuss hat die Geschäftsstelle beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen und weiteren E-Government-Akteuren und eingedenk der verfügbaren Ressourcen einen Entwurf des Aktionsplans zu erstellen und ihm an seiner nächsten Sitzung vorzulegen.

Sieben weitere Vorhaben umgesetzt

Der Steuerungsausschuss hat zudem vom Umsetzungsstand der E-Government-Strategie Kenntnis genommen und den Abschluss von weiteren sieben Vorhaben genehmigt. Folgende E-Government-Vorhaben sind zu mindestens 80 Prozent in Betrieb gegangen:

  • Zugang zu Rechtsdaten
  • Einheitliches Inventar und Referenzdatenbank öffentlicher Leistungen
  • Einheitlicher Unternehmensidentifikator
  • Registerharmonisierung
  • Zugang zu elektronischen öffentlichen Leistungen (Portale)
  • Verzeichnisdienst der Schweizer Behörden
  • Dienst für den übergreifenden elektronischen Datenaustausch

Somit sind nun bereits 17 Vorhaben abgeschlossen. Weitere Vorhaben stehen kurz vor dem Realisierungsabschluss, so dass bis Ende 2012 rund zwei Drittel der bisherigen 45 prioritären E-Government-Vorhaben umgesetzt sein werden.


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