Bundesrat gibt Arbeitsmarktkontingente für 2012 frei – keine Erhöhung

Bern, 23.11.2011 - Der Bundesrat hat heute die Höchstzahlen für gut qualifizierte Arbeitskräfte aus Ländern ausserhalb der EU/EFTA und für Dienstleistungserbringer aus der EU/EFTA für 2012 freigegeben. Die Höchstzahlen bleiben auf dem Niveau von 2011.

Der Bundesrat legt in der jährlich wiederkehrenden Revision der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) die Höchstzahlen für Erwerbstätige aus Drittstaaten sowie für Dienstleistungserbringer aus EU/EFTA-Staaten über 120 Tage fest. In seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat die Höchstzahlen für 2012 freigegeben. Diese Kontingentfreigabe hat der Bundesrat in Abwägung der wirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Interessen sowie unter Berücksichtigung der prognostizierten wirtschaftlichen Entwicklung diskutiert und beschlossen.

Da in der Schweiz und der EU/EFTA nicht alle benötigten Spezialistinnen und Spezialisten rekrutiert werden können, ist die international stark vernetzte Schweizer Wirtschaft auch auf Spezialisten aus Drittstaaten angewiesen. Die Schweizer Unternehmen können 2012 insgesamt 8'500 Spezialistinnen und Spezialisten aus Drittstaaten rekrutieren (3'500 Aufenthaltsbewilligungen und 5'000 Kurzaufenthaltsbewilligungen).

Mit der Kontingentfreigabe für Erwerbstätige aus Drittstaaten stellt der Bundesrat der Wirtschaft für das kommende Jahr die nötige Anzahl Bewilligungen für qualifizierte Fachkräfte zur Verfügung. Der Bundesrat betont jedoch, dass der Beschäftigung von inländischen Arbeitskräften und Erwerbstätigen aus den EU/EFTA-Staaten unverändert oberste Priorität zukommt. Bewilligungen sollen an Drittstaatsangehörige nur erteilt werden, wenn deren Anstellung einem gesamtwirtschaftlichen Interesse entspricht. Der Bundesrat wird Mitte 2012 einen umfassenden Bericht zur Zuwanderungsthematik vorlegen. In diesem Zusammenhang wird auch die Kontingentpolitik des Bundesrates für Erwerbstätige aus Nicht-EU/EFTA-Staaten vertieft diskutiert.

Die Bewilligungen für Dienstleistungserbringer aus der EU/EFTA mit einer Einsatzdauer von über 120 Tagen bleiben ebenfalls auf dem Niveau von 2011. Somit stehen für diese 2012 wiederum je 3'000 Einheiten für Kurzaufenthalter und 500 Einheiten für Aufenthalter zur Verfügung. Der Bundesrat fordert auch im Bereich der Dienstleistungen aus der EU/EFTA, dass diese nur bei Vorliegen von orts- und branchenüblichen Arbeitsbedingungen sowie gesamtwirtschaftlichem Interesse bewilligt werden.


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