Ende der Verhandlungen über UNO Abkommen zu Streumunition

Bern, 25.11.2011 - In Genf gingen heute Verhandlungen über ein UNO-Abkommen zu Streumunition erfolglos zu Ende. Die Schweiz bedauert das Scheitern des Verhandlungsprozesses, begrüsst jedoch den Umstand, dass es zu keiner aus humanitärer und völkerrechtlichen Perspektive bedenklichen Einigung kam.

Im Jahr 2010 trat mit der Oslo-Konvention ein umfassendes Verbot für Streumunition in Kraft, welches ausserhalb der UNO verhandelt und mittlerweile von 111 Staaten inklusive der Schweiz unterzeichnet wurde. Allerdings wird diese sog. „Oslo-Konvention“ von den grössten Streumunitionsproduzenten und –nutzern als zu restriktiv betrachtet. Verschiedene dieser Staaten strebten deshalb parallel zur Oslo-Konvention im Rahmen der UNO-Konvention über Klassische Waffen (Convention on Certain Conventional Weapons, CCW) ein Abkommen an, welches den aus ihrer Sicht relevanten sicherheits- und militärpolitischen Überlegungen Rechnung trägt. 

Die Schweiz hat sich an den Genfer Verhandlungen aktiv beteiligt. Dies mit dem Ziel, auch die grossen Produzenten und Nutzer, welche auf absehbare Zeit dem umfassenden Verbot der Oslo-Konvention nicht beitreten dürften, in ein rechtlich bindendes Instrument einzubinden, welches signifikante humanitäre Auswirkungen haben sollte. 

Die seit 2007 in Genf laufenden Verhandlungen sind heute ohne Ergebnis zu Ende gegangen. Sie waren geprägt von divergierenden Ansichten über die richtige Balance zwischen humanitären und militärischen Interessen. .Zwar hätte das vorgelegte Abkommen gewisse ältere Streumunitionstypen umfassend verboten. Aus Sicht der Schweiz wurde jedoch als besonders bedenklich erachtet, dass damit gleichzeitig der Einsatz von Streumunitionstypen jüngeren Datums, welche aufgrund ihrer humanitären bedenklichen Konsequenzen grundsätzlich verboten wurden, für mindestens 12 weitere Jahre weiterhin ausdrücklich erlaubt worden wäre.  Damit wäre das umfassende Verbot der Oslo-Konvention nachhaltig untergraben worden.  

Die Delegation unter Leitung von Botschafter Alexandre Fasel setzte sich bis zuletzt dafür ein, den aus Schweizer Sicht zu völkerrechtlich zu schwachen und humanitär wie auch abrüstungspolitisch problematischen Text entscheidend zu stärken. Die Schweizer Vorstösse waren darauf ausgerichtet, völkerrechtliche Widersprüche zum bestehenden Oslo-Vertrag zu verhindern, so dass die positive Weiterentwicklung des humanitären Völkerrechtes nicht behindert würde.  

Die Schweiz bedauert das Scheitern des Verhandlungsprozesses, weil damit die Gelegenheit verpasst wurde, einen Grossteil der weltweit gelagerten Streumunitionsbestände einer internationalen Regelung zu unterstellen, Wie viele andere in die Verhandlungen involvierte Staaten begrüsst die Schweiz jedoch den Umstand, dass es zu keiner aus humanitärer und völkerrechtlicher Perspektive bedenklichen Einigung kam. Nach dem Scheitern dieser Verhandlungen bleibt die Oslo-Konvention mit ihrem umfassenden Verbot das einzige internationale Abkommen über Streumunition.


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