Hypothekarischer Referenzzinssatz bei Mietverhältnissen sinkt auf 2,5 Prozent

Grenchen, 01.12.2011 - Der hypothekarische Referenzzinssatz beträgt neu 2,5 Prozent und liegt damit 0,25 Prozentpunkte unterhalb des letztmals publizierten Satzes. Er gilt für die Mietzinsgestaltung in der ganzen Schweiz.

Der Referenzzinssatz stützt sich auf den vierteljährlich erhobenen volumengewichteten Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen. Er wird in Viertelprozenten publiziert. Aufgrund der vom Bundesrat am 26. Oktober 2011 beschlossenen Änderung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) sind für die Festlegung des Referenzzinssatzes ab dem heutigen Zeitpunkt die kaufmännischen Rundungsregeln massgebend (vgl. Medienmitteilung vom 26.10.2011).

Der Durchschnittszinssatz, der mit Stichtag 30. September 2011 ermittelt wurde, ist gegenüber dem Vorquartal von 2,51 Prozent auf 2,45 Prozent gesunken. Der mietrechtlich massgebende Referenzzinssatz beträgt somit kaufmännisch gerundet 2,5 Prozent. Bei der letzten Publikation am 1. September 2011 führte der per 30. Juni 2011 erhobene Durchschnittszinssatz von 2,51 Prozent noch zu einem Referenzzinssatz von 2,75 Prozent, da vor der erwähnten VMWG-Änderung der Mitte 2008 erstmals ermittelte Durchschnittszinssatz von 3,43 Prozent mit Abweichungsschritten von jeweils 0,25 Prozentpunkten massgebend war.

Da der Referenzzinssatz im Vergleich zum Vorquartal um 0,25 Prozentpunkte gesunken ist, ergibt sich nun für die Mietenden im Grundsatz ein Senkungsanspruch im Umfang von 2,91 Prozent. Allerdings können weitere Senkungs- und Erhöhungsansprüche geltend gemacht werden, die sich auf vorher entstandene Änderungen des Referenzzinssatzes sowie weitere aufgelaufene Kostenänderungen (Teuerung im Umfang von 40 Prozent, Erhöhung der Kosten von Unterhalt) stützen.

Der hypothekarische Referenzzinssatz sowie der als Berechnungsgrundlage dienende Durchschnittszinssatz werden vierteljährlich durch das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) unter www.referenzzinssatz.admin.ch publiziert. Zudem wird die Öffentlichkeit jeweils mittels einer Medienmitteilung informiert. Die nächste ist für den 1. März 2012 vorgesehen.

Für die Mietzinsgestaltung wird in der ganzen Schweiz seit 10. September 2008 auf einen einheitlichen hypothekarischen Referenzzinssatz abgestellt. Dieser trat an die Stelle des vorher in den einzelnen Kantonen massgebenden Zinssatzes für variable Hypotheken.


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Cipriano Alvarez, BWO, Leiter Bereich Recht, Tel. 079 286 05 29, cipriano.alvarez@bwo.admin.ch



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