Verlagerungs-Zwischenziel nicht erreicht

Bern, 16.12.2011 - Der Bundesrat hat heute den Verlagerungsbericht 2011 verabschiedet. Er stellt fest, dass das Zwischenziel von 1 Million alpenquerender Lastwagenfahrten im laufenden Jahr nicht erreicht wird. Die Analyse zeigt, dass mit den bestehenden Instrumenten auch das Ziel von jährlich 650'000 Fahrten im Jahr 2018 nicht erreicht werden kann. Um dem Verfassungs- und Gesetzesauftrag nachzukommen, möchte der Bundesrat deshalb zusätzliche Massnahmen in die Wege leiten.

Der Verlagerungsbericht 2011 kommt zum Schluss, dass die Verlagerungspolitik mit Leistungsabhängiger Schwerverkehrsabgabe (LSVA), Neuer Eisenbahn-Alpentransversalen (NEAT), Liberalisierung des Schienengüterverkehrs sowie verschiedenen Kontroll- und Fördermassnahmen wirksam ist. Ohne diese Massnahmen würden heute laut Berechnungen der Fachleute jährlich rund 600‘000 zusätzliche Lastwagen die Schweizer Alpen queren.

Der Bundesrat stellt im Verlagerungsbericht indes fest, dass trotz dieses Erfolgs die Ziele verfehlt werden, die im Güterverkehrsverlagerungsgesetz verankert sind:

• Zwischenziel 2011: Im laufenden Jahr werden ca. 1,25 Millionen Lastwagen über die Alpen fahren statt wie im Gesetz als Zwischenziel gefordert 1 Million.

• Verlagerungsziel 2018: Gemäss dem im Gesetz verankerten Verlagerungsziel dürften zwei Jahre nach Eröffnung des Gotthard-Basistunnels, d. h. im Jahr 2018, noch maximal 650‘000 Lastwagen die Schweizer Alpen queren. Dieses Ziel wird aus heutiger Sicht verfehlt. Der Verlagerungseffekt, der mit der Inbetriebnahme der NEAT-Gotthardachse zusätzlich erzielt wird, dürfte lediglich reichen, um die Zahl der alpenquerenden Lastwagenfahrten auf dem heutigen Niveau zu stabilisieren.

Trotz dieser Feststellungen steht der Bundesrat weiterhin hinter der Verlagerungspolitik. Die Bevölkerung hat in mehreren Abstimmungen bekräftigt, dass der Güterschwerverkehr von der Strasse auf die Schiene verlagert werden soll. Dies ist ein wichtiges Element der schweizerischen Verkehrspolitik. Daher will der Bundesrat die bestehenden Verlagerungsinstrumente und flankierenden Massnahmen weiterführen. Zudem will er im Rahmen des Möglichen weitere Schritte veranlassen. Dazu gehören folgende Massnahmen:

• Finanzierung und Bau eines 4-Meter-Korridors für den Verlad von Sattelaufliegern mit einer Eckhöhe von vier Metern auf der Gotthardachse. Damit soll für den Schienenverkehr zusätzliches Potenzial erschlossen werden (Botschaft im Jahr 2012).

• Nutzung des Spielraums, den das Landverkehrsabkommen bei der Festlegung von Gebühren für den alpenquerenden Schwerverkehr zulässt. Abklärung, ob sich die LSVA als Lenkungsinstrument ausgestalten lässt (Analyse der Handlungsoptionen im Hinblick auf den Verlagerungsbericht 2013).

• Verlängerung des Zahlungsrahmens zur Förderung des alpenquerenden Schienengüterverkehrs. Damit soll die Gotthardachse schnell ausgelastet und die Rollende Landstrasse als Begleitmassnahme zum Nachtfahrverbot weitergeführt werden (Botschaft mit dem Verlagerungsbericht 2013).

• Erhöhung der Terminalkapazitäten südlich der Alpen, um den kombinierten Verkehr über die Alpen weiter zu fördern.

Diese zusätzlichen Massnahmen verbessern die Situation der Schiene gegenüber der Strasse im alpenquerenden Güterverkehr nochmals. Das Verlagerungsziel  ist allerdings nur mit deutlich höheren Gebühren für den alpenquerenden Lastwagenverkehr erreichbar. Eine derartige Erhöhung ist jedoch weder mit den geltenden Verfassungsbestimmungen noch mit dem Landverkehrsabkommen mit der EU vereinbar. Damit das Verlagerungsziel erreicht werden kann, müssten im Ausland zudem die Zulaufstrecken zur NEAT rasch ausgebaut und eine wirkungsvolle Lastwagen-Maut eingeführt werden. Eine derartige Entwicklung ist im Moment nicht absehbar.

Der Bundesrat ist weiter bestrebt, eine internationale Vereinbarung zur Einführung eines länderübergreifenden Verkehrsmanagementsystems auszuhandeln. Die Einführung einer Alpentransitbörse wird in den nächsten Jahren aber kaum möglich sein, weil die dafür nötige  politische Akzeptanz in den Nachbarländern und der EU gering ist.

Der Bundesrat schlägt vor, eine breite Diskussion zur Verlagerungspolitik zu starten, um die Akzeptanz weitergehender Massnahmen zu evaluieren.


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