Fahren ohne Führerausweis wird strenger bestraft

Bern, 19.12.2011 - Ab dem 1. Januar 2012 wird das "Fahren ohne erforderlichen Führerausweis" gleich streng bestraft wie das "Fahren trotz entzogenem oder aberkannten Führerausweis". Der Bundesrat hat die entsprechende Änderung im Strassenverkehrsgesetz (SVG) auf Anfang des nächsten Jahres in Kraft gesetzt.

Wer nie einen Führerausweis erworben hat, weist weder die zum sicheren Lenken eines Fahrzeugs nötige Ausbildung auf, noch hat er die entsprechenden Prüfungen bestanden. Das Gefährdungspotenzial wird bei solchen Fahrten als ähnlich hoch eingestuft, wie wenn trotz entzogenem Führerausweises gefahren wird. Das Fahren ohne Führerausweis wird daher künftig gleich hart bestraft wie das Fahren trotz entzogenem oder aberkanntem Führerausweis. Ebenso strafbar machen sich künftig Personen, die fahren, obwohl ihnen der Führerausweis auf Probe wegen zwei Widerhandlungen annulliert wurde (Zweiphasenausbildung für Neulenkende).  

"Fahren ohne Ausweis" und "Fahren trotz annulliertem Führerausweis auf Probe" werden wie "Fahren trotz Entzug" neu als Vergehen eingestuft. Bisher galt „Fahren ohne Ausweis“ lediglich als Übertretung (Busse bis maximal 10‘000 Franken). Der Strafrahmen bewegt sich neu zwischen einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren und/oder einer Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen à maximal 3000 Franken. 

Wer einen abgelaufenen Führerausweis besitzt, weil er die Zweiphasenausbildung nicht oder nicht vollständig besucht hat, und dennoch weiterfährt, wird mit einer Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen bestraft. 

Diese Revision des Strassenverkehrsgesetzes geht auf eine Parlamentarische Initiative von Nationalrat Alfred Heer aus dem Jahr 2008 zurück. Sie wurde am 17. Dezember 2010 von der Bundesversammlung beschlossen und vom Bundesrat im Frühling dieses Jahres auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt.


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