Bundesrat erteilt Verhandlungsmandat für UNO-Nachhaltigkeitsgipfel «Rio+20»

Bern, 09.03.2012 - Vom 20. bis 22. Juni 2012 findet in Rio de Janeiro (Brasilien) der UNO-Nachhaltigkeitsgipfel «Rio+20» statt. Dort soll unter anderem der Beitrag einer grünen Wirtschaft zur nachhaltigen Entwicklung und Armutsbekämpfung festgelegt werden. Die Verhandlungen zum Rio+20-Beschluss beginnen am 19. März 2012 in New York. Der Bundesrat hat der Verhandlungsdelegation am 9. März 2012 das Mandat erteilt.

Hauptthemen des UNO-Nachhaltigkeitsgipfels von Rio de Janeiro im Juni 2012 sind der Beitrag einer grünen Wirtschaft zur nachhaltigen Entwicklung und Armutsreduktion sowie die Verbesserung der Institutionen, die sich auf internationaler Ebene mit der nachhaltigen Entwicklung beschäftigen. Zudem will die UNO das politische Engagement für die nachhaltige Entwicklung erneuern und stärken. Die Verhandlungen mit Blick auf den Gipfel im Juni, der nach 1992 zum zweiten Mal in Rio stattfindet und deshalb Rio+20 genannt wird, beginnen am 19. März 2012 in New York. Die Verhandlungen stützen sich auf den sogenannten Null-Entwurf (zero draft), der am 10. Januar 2012 von der UNO unter dem Titel „The future we want" („Die Zukunft, die wir wollen") veröffentlicht wurde.

Die Schweizer Delegation unter der Leitung von Botschafter Franz Perrez, Chef der Abteilung Internationales im Bundesamt für Umwelt (BAFU), wird sich in den Rio+20-Verhandlungen dafür einsetzen, dass alle Dimensionen der Nachhaltigen Entwicklung ausgewogen berücksichtigt werden. Dies hat der Bundesrat am 9. März 2012 im Rahmen des Schweizer Verhandlungsmandats entschieden. Über die Vertretung der Landesregierung am ministeriellen Treffen vom 20. bis 22. Juni 2012 wird der Bundesrat spätestens Anfang Juni entscheiden.

Fahrplan für eine Grüne Wirtschaft (Green Economy Roadmap)

Die Schweiz wird sich gemäss dem bundesrätlichen Mandat dafür einsetzen, dass sich die internationale Gemeinschaft an der Rio+20-Konferenz auf eine Reihe konkreter Ziele und Massnahmen für eine Grüne Wirtschaft im Kontext der Nachhaltigen Entwicklung und der Armutsreduktion einigt und den Zeitrahmen für deren Umsetzung festlegt. Dieses Vorgehen soll wenn möglich in einem Fahrplan für eine Grüne Wirtschaftfestgehalten werden. Die Schweiz wird sich dafür einsetzen, dass konkrete Ziele und Massnahmen in folgenden Punkten vereinbart werden:

  • Ausarbeitung nationaler Aktionspläne für eine Grüne Wirtschaft, welche auf die Bedürfnisse, Prioritäten und politischen Prozesse der Länder Rücksicht nehmen und mit Armutsbekämpfungsstrategien im Einklang stehen;
  • Verbesserung der Ressourceneffizienz und Verringerung der Umweltbelastung von wirtschaftlichen Aktivitäten über deren gesamten Lebenszyklus;
  • Verbesserte Berücksichtigung von und Berichterstattung über Nachhaltigkeit durch grosse private und öffentliche Unternehmen;
  • Förderung von nachhaltigem öffentlichem Beschaffungswesen;
  • Verbesserung der Transparenz des Marktes und des Handels durch Informationen über die Umweltbelastung von Produkten während des ganzen Lebenszyklus sowie der Möglichkeit zur Differenzierung von Produkten nach Herstellungsbedingungen;
  • Schrittweise Abschaffung von Subventionen für fossile Energieträger;
  • Verbesserte Messung der Umweltauswirkungen der volkswirtschaftlichen Produktion und des Konsums. Dies als Beitrag zu einer umfassenden Wohlfahrtsbeurteilung.

Der Entwurf des Verhandlungsdokuments sieht im letzten Kapitel einen Aktionsplan vor. Er soll Massnahmen in den Bereichen Ernährungssicherheit, Wasser, Energie, Verminderung von Katastrophenrisiken, Bildung und Gleichstellung oder Grüne Jobs beinhalten. Beispielsweise unterstützt die Schweiz als eine konkrete Massnahme die Schaffung eines Zehnjahresprogramms zur Förderung von nachhaltigem Konsum- und Produktionsverhalten.

Verbesserung und Stärkung der internationalen Nachhaltigkeitsgouvernanz

Damit eine Nachhaltige Entwicklung erreicht werden kann, braucht es entsprechende Institutionen auf nationaler und internationaler Ebene. Die nach früheren Grosskonferenzen geschaffenen Institutionen - das UNO-Umweltprogramm (UNEP) von 1972 und die UNO-Kommission für Nachhaltige Entwicklung (CSD) von 1992 - sind nicht wirksam genug und müssen deshalb reformiert werden.

Die Schweiz wird sich dafür einsetzen, dass die internationale Nachhaltigkeitsgouvernanz gestärkt wird. So sollen die Fortschritte regelmässig überprüft und auf höchster politischer Ebene behandelt werden. Auch engagiert sich die Schweiz dafür, dass die Zivilgesellschaft besser in die Diskussion, Entwicklung und Umsetzung der Nachhaltigkeitspolitik einbezogen wird. Die Schweiz befürwortet einen Globalen Nachhaltigkeitsrat (Global Sustainability Council), welcher direkt der UNO-Generalversammlung unterstellt ist.

Im Entwurf des Verhandlungstextes ist auch die Idee von Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals) enthalten, die von der Schweiz unterstützt wird. Diese Nachhaltigkeitsziele sollen alle Dimensionen der Nachhaltigen Entwicklung (Umwelt, Wirtschaft, Gesellschaft) ausgeglichen behandeln und messbar, zeitlich beschränkt sowie universell sein. Weiter sollen sie freiwillig sein und den Ländern eine Konkretisierung gemäss ihren Möglichkeiten erlauben.


Adresse für Rückfragen

Franz Perrez, Chef Abteilung Internationales BAFU, 079 251 90 15



Herausgeber

Der Bundesrat
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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
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Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit
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Staatssekretariat für Wirtschaft
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