Bundesrat gibt grünes Licht für Strategie Biodiversität Schweiz

Bern, 25.04.2012 - Am 25. April 2012 hat der Bundesrat die Strategie Biodiversität Schweiz verabschiedet. Diese soll die Erhaltung der Biodiversität in unserem Land langfristig sicherstellen. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) wird nun bis zum Sommer 2014 zusammen mit den betroffenen Partnern zur Konkretisierung einen Aktionsplan ausarbeiten.

Die Biodiversität ist die Grundlage für das Leben auf der Erde. Die Vielfalt der Lebensräume und Arten und die genetische Vielfalt erbringen unverzichtbare Leistungen für die Gesellschaft: Unter anderem liefert die Biodiversität Nahrung, beeinflusst das Klima, erhält die Wasser- und Luftqualität, sorgt für Bodenbildung und bietet nicht zuletzt dem Menschen Raum für Erholung. Trotz der Massnahmen, die seit mehreren Jahrzehnten umgesetzt werden, nimmt die Biodiversität in der Schweiz wie auch weltweit ab. Der flächenmässige und qualitative Verlust an natürlichen Lebensräumen schreitet voran. Immer mehr Arten verzeichnen Bestandesverluste und sind in ihrer Existenz bedroht. Verschlechtert sich der Zustand der Biodiversität weiter, so besteht die Gefahr, dass sie ihre Leistungen nicht mehr erbringen kann.

Die Strategie Biodiversität Schweiz wurde aufgrund eines Auftrags des Parlaments an den Bundesrat ausgearbeitet. Die Strategie soll die Erhaltung und Nutzung der Biodiversität in unserem Land langfristig sicherstellen. Ausserdem erlaubt sie es der Schweiz, ihre internationalen Verpflichtungen zu erfüllen, die sie 2010 an der Biodiversitätskonferenz von Nagoya (Japan) eingegangen ist.

Anpassungen im Anschluss an die Vernehmlassung

Die Strategie Biodiversität Schweiz nennt zehn Ziele, die bis 2020 erreicht werden müssen. Dazu gehören insbesondere die nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen durch alle betroffenen Sektoren, der Aufbau einer ökologischen Infrastruktur bestehend aus Schutz- und Vernetzungsgebieten, die Förderung der Biodiversität im Siedlungsraum und die Berücksichtigung der Biodiversität in der nationalen Wohlfahrtsmessung.

Die zehn Ziele der Strategie wurden in der Vernehmlassung nicht in Frage gestellt. Eine grosse Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden anerkennt die Biodiversität als zentrale Lebensgrundlage und ist der Ansicht, dass Massnahmen zu ihrer Erhaltung und Förderung ergriffen werden müssen. Auf der Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen wurden gewisse Ziele in der Endfassung präzisiert. Auch die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen wurde detaillierter aufgezeigt. Folgende weitere Änderungen sind zu erwähnen: Das Instrument zur Schaffung einer ökologischen Infrastruktur - Sachplan oder Konzept - wird zusammen mit den Kantonen im Rahmen des Aktionsplans bestimmt. Im Hinblick auf das international festgelegte Ziel, 17 Prozent der Landesfläche als Schutzflächen auszusondern, werden die anzurechnenden Flächen gemeinsam mit den verschiedenen Akteuren im Aktionsplan definiert.

Aktionsplan bis Sommer 2014

Ein Drittel der Vernehmlassungsteilnehmenden wünschte eine partizipative Erarbeitung des Aktionsplans, mit dem die Strategie umgesetzt wird. Auch die Notwendigkeit einer engen Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden bei der Umsetzung wurde von zahlreichen Kreisen betont. Wie zu Beginn der Vernehmlassung angekündigt, wird das UVEK alle betroffenen Sektoren einladen, an der Erarbeitung des Aktionsplans mitzuwirken.


Adresse für Rückfragen

Evelyne Marendaz Leiterin der Abteilung Arten, Ökosysteme, Landschaften BAFU, Tel. 031 325 53 42



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Der Bundesrat
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