Mitgliederversammlung der AUNS - Rede Bundesrat Didier Burkhalter

Bern, 28.04.2012 - Die Herausforderungen der schweizerischen Aussenpolitik: Viele Melodien, aber nur eine Nationalhymne

(Es gilt das gesprochene Wort)

Sehr geehrter Herr Präsident
Sehr geehrte Damen und Herren

Ich danke Ihnen dafür, dass Sie mich an Ihre Mitgliederversammlung eingeladen haben. Und ich freue mich, Ihnen einige Überlegungen zur schweizerischen Aussenpolitik näher zu bringen.

Vor einer Woche war ich bereits in diesem Saal des Hotel National und habe vor den Delegierten der FDP.Die Liberalen über ein Thema gesprochen, das Sie sicher interessiert, nämlich die AUNS-Initiative „Staatsverträge vors Volk“. Das Publikum, das vor einer Woche hier in diesem Saal auf Ihren Stühlen sass, hat nach einer Anhörung der Pro- und Contra-Argumente diese Initiative zur Ablehnung empfohlen. Sie würden heute wohl anders entscheiden und der Initiative zustimmen. Und in einer Woche einer Woche bin ich bei der NEBS eingeladen, um über die schweizerische Aussenpolitik zu sprechen – allerdings nicht hier im Hotel National…


Politische Kultur der Schweiz

Dieses Beispiel illustriert sehr schön das Wesen der direkten Demokratie in unserem Land: drei Versammlungen, unterschiedliche politische Meinungen, aber eine politische Kultur, die auf gemeinsamen politischen Werten beruht. Zu diesen Werten gehört die Freiheit, namentlich die Meinungsfreiheit. Und das heisst, dass wir einander zuhören, engagiert debattieren, politische Ideen einander gegenüber stellen und darüber streiten. Zum Kern unserer politischen Kultur gehört aber auch, dass wir trotz aller Differenzen die Meinung der anderen respektieren.

Das Geniale an der Demokratie ist, dass aus dem Widerstreit der Ideen – also der Meinungsfreiheit – und dem Respekt vor dem Andersdenkenden neue, bessere Ideen und Fortschritt entsteht. Voraussetzung hierfür ist ein urliberaler Grundsatz: Die Offenheit für die Argumente und den Standpunkt des Anderen. Mit anderen Worten: wir sollten uns immer bewusst sein, dass die eigene Sichtweise nicht die einzige ist; dass es also mehr als einen Standpunkt und eine Wahrheit gibt. Demokratie beinhaltet die Bereitschaft zu anerkennen, dass der Andere auch Recht haben könnte.

Sie zeigen diese Offenheit und leben die politische Kultur der Schweiz. Denn Sie haben mich als Vertreter des Bundesrates eingeladen im Wissen darum, dass nicht alles, was Sie von mir hören, Ihrer Meinung entspricht. Und ich bin zu Ihnen gekommen, um über die aussenpolitische Strategie des Bundesrates zu sprechen; im Wissen darum, dass Sie nicht alle Überlegungen des Bundesrates teilen. Aber wir teilen die eingangs erwähnte nationale politische Kultur – die es zu erhalten und zu pflegen gilt – nicht nur hier im Hotel National, sondern in der ganzen Willensnation Schweiz.

Wenn wir über politische Werte der Schweiz sprechen, darf ein Wert nicht fehlen: Vertrauen. Es gibt das Sprichwort, dass Vertrauen gut, Kontrolle aber besser ist. Ich glaube, dass das in dieser Form nicht stimmt. Selbstverständlich hat die Kontrolle seine Berechtigung, insbesondere auch in der Politik. Das Instrument hierfür ist die Gewaltenteilung zwischen den Institutionen, also zwischen Parlament, Regierung, Gerichten und natürlich Volk und Ständen.

Ein weiteres Kontrollinstrument, das den Stimmbürgern zur Verfügung steht, sind Wahlen und Abstimmungen. Damit können die Stimmbürger Sachentscheide und Personalentscheide direkt fällen. Das Stimmvolk – also Sie alle – haben bei allen wichtigen politischen Entscheiden das letzte Wort. Das ist keine leere Floskel, sondern die gelebte Realität der direkten Demokratie.

Innerhalb dieses demokratischen Kontrollrahmens braucht es aber Vertrauen. Das Grundvertrauen zwischen den Menschen, zwischen Bundesrat und Parlament und besonders zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und den politischen Institutionen ist meines Erachtens der zentrale Garant des Erfolgsmodells Schweiz.

Ich glaube, man kann die Bedeutung von Vertrauen nicht überbewerten. Darum betone ich es auch immer wieder. Denn Vertrauen ist eine Grundvoraussetzung für ein funktionierendes Zusammenleben in einer Gesellschaft. Vertrauen ist allerdings nicht garantiert. Vertrauen kann man gewinnen und verlieren. In jedem Fall muss man sich Vertrauen erarbeiten. Das gilt im Privatleben und es gilt auch in der Politik. Vertrauen schafft man durch Transparenz und Offenheit.

Die Bürger unseres Landes haben Anspruch auf diese Transparenz und der Bundesrat führt eine transparente und klare Aussenpolitik. Es gibt keine Geheimpläne oder doppelten Böden. Es gibt keinen Unterschied zwischen dem, was im Inland und im Ausland gesagt wird. Es gibt eine klare und berechenbare Politik und eine offene Kommunikation darüber.

Transparenz bewirkt noch keine politische Einigkeit. Die Meinungen über die Ausrichtung der Aussenpolitik werden wohl weiterhin auseinander gehen. Das ist in einem pluralistischen und demokratischen Land normal – obwohl mehr Einigkeit im Inland die Interessenwahrung nach Aussen erleichtern würde. Aber Transparenz schafft Vertrauen und Sie können darum darauf vertrauen, dass Ihnen der Bundesrat klaren Wein einschenkt.

Nehmen Sie weiterhin Ihre demokratischen Kontrollfunktionen wahr, aber stellen Sie ab und zu das Sprichwort, dass Kontrolle besser ist als Vertrauen, in Frage. Vertrauen ist manchmal mehr wert als Kontrolle.


Initiative für die Stärkung der Volksrechte in der Aussenpolitik

Meine Damen und Herren

In diesem Sinne möchte ich Ihnen die Position des Bundesrates zu der Initiative erläutern, die Sie lanciert haben und über die das Volk und die Kantone am 17. Juni befinden werden. Ihr offizieller Titel lautet „Initiative für die Stärkung der Volksrechte in der Aussenpolitik“, doch sie ist auch unter dem Titel „Staatsverträge vors Volk!“ bekannt und soll das obligatorische Referendum bei Staatsverträgen ausweiten.

Unser System der halbdirekten Demokratie sieht bei völkerrechtlichen Fragen eine ausgewogene und bewährte Aufteilung der Befugnisse zwischen Bundesrat, Parlament und Volk vor. Wenn deutlich mehr Verträge dem obligatorischen Referendum unterstellt würden, wie es diese Initiative anstrebt, dann wäre dies nach Auffassung des Bundesrates in mehrerer Hinsicht problematisch.

Erstens könnte der von der Initiative vorgesehene Auslegungsspielraum die internationale Glaubwürdigkeit unseres Landes beschädigen. Der Text der Initiative legt nahe, man könne Bereiche der Aussenpolitik nach „Wichtigkeit“ einordnen, und das ist problematisch. Eine solche Rangordnung würde dem geltenden Grundsatz des Parallelismus von innerstaatlicher Gesetzgebung und Staatsverträgen widersprechen.

Vor allem aber wäre es schwierig, sie umzusetzen. Wie sollte man denn die Bedeutung aussenpolitischer Themen bemessen? Die Initiative sieht keinerlei Kriterium vor.

-  Sind alle mit der EU geschlossenen Verträge wichtig, weil es sich um die Europapolitik handelt? Selbst ein rein technischer Vertrag? Ist ein Vertrag mit Chile weniger wichtig, selbst wenn er von grösserer materieller Bedeutung ist?
-  Ist der Luftverkehr wichtiger als die Förderung der Forschung? Oder umgekehrt?
-  Würde es uns leichtfallen, uns auf die Einstufung zu einigen?

Was dem einen wichtig ist, ist dem anderen möglicherweise unwichtig. Und was heute wichtig ist, wird zu einem anderen Zeitpunkt nicht unbedingt ebenso wichtig sein.  Diese und viele andere Fragen würden sich stellen, wenn die Initiative angenommen würde. Wenn Sie die 246 eidgenössischen Parlamentarierinnen und Parlamentarier fragen würden, welches die 5 wichtigsten Themen der Schweizer Politik sind, dann ergäbe das sicherlich eine lange Liste, die die verschiedenen Meinungen in unserer Volksvertretung widerspiegeln würde.

Nun sind diese Fragen ja keineswegs unlösbar, aber der Umgang mit ihnen würde eine jahrelange Praxis erfordern. Der Bestimmung der Begriffe würden langwierige Rechtsstreitigkeiten vorausgehen. Und all dies würde den Ratifikationsprozess verlangsamen. Zudem hätte der Auslegungsspielraum sowohl im Inland wie auch im Ausland eine gewisse Unsicherheit zur Folge. Da unseren Partnern das interne Ratifikationsverfahren nicht im Voraus bekannt wäre, würde Unsicherheit herrschen.

Die würde nicht zur Glaubwürdigkeit der Schweiz als zuverlässige und berechenbare Partnerin beitragen. Auch unsere Wirtschaft könnte Schaden nehmen. Unsere Unternehmen müssen wissen, dass sie sich auf stabile und verlässliche Beziehungen zum Ausland stützen können. Ungewissheit ist Gift für Arbeitsplätze.

Unser Wohlstand ist zum Teil abhängig von den zahlreichen bestehenden Verträgen, darunter den Abkommen über Freihandel, über Doppelbesteuerung und über Investitionsschutz. Wenn überdies eine mehrere Monate anhaltende Ungewissheit über die Ratifikation von Verträgen bestehen würde, die in manchen Fällen von wesentlicher Bedeutung sind und rasch umgesetzt werden sollten, dann wäre dies keineswegs von Vorteil.

Im Übrigen würde die Initiative eine der Grundlagen unserer Verfassungsordnung verändern. Diese sieht sowohl ein Volks- als auch ein Ständemehr vor, um die Kantone bei Entscheidungen von grosser Tragweite einzubeziehen, so etwa bei Verfassungsänderungen oder bei Beschlüssen im Zusammenhang mit Staatsverträgen, die den Beitritt zu Organisationen für kollektive Sicherheit oder zu supranationalen Gemeinschaften vorsehen.

Bei anderen Gegenständen des innerstaatlichen Rechts oder des Völkerrechts ist lediglich das Volksmehr notwendig. Wenn die Abstimmung und folglich das Ständemehr zu Gegenständen von geringer Tragweite oder rein technischer Natur obligatorisch wäre, und zwar allein aus dem Grund, dass sie international relevant und einem Bereich zuzuordnen sind, der als wichtig gilt, dann verleiht man diesen Gegenständen das gleiche Gewicht wie einer Verfassungsänderung.

Das bedeutet also, dass selbst einem rein technischen Gegenstand nur deshalb, weil er eine internationale Dimension hat, mehr Bedeutung beigemessen wird als beispielsweise einem Bundesgesetz von grosser Tragweite. Wollen wir die Rechtsquellen wirklich auf diese Weise unterscheiden und dem Völkerrecht mehr Bedeutung und – im Fall der Annahme – auch mehr symbolische Tragweite zugestehen als unseren eidgenössischen Beschlüssen?

Es gibt noch ein weiteres Argument, das gegen die Initiative spricht: Nach Auffassung des Bundesrates ist sie nicht notwendig, weil sie ohne jeden realen Nutzen zu einer erheblichen Zunahme der Abstimmungen über Staatsverträge führen würde.  Bereits heute kann das Volk über wichtige Verträge abstimmen, und seine Mitwirkungsmöglichkeiten sind 2003 nochmals erweitert worden. Über den Beitritt zu einer Organisation für kollektive Sicherheit oder zu einer supranationalen Gemeinschaft muss eine Volksabstimmung stattfinden (obligatorisches Referendum).

Die anderen völkerrechtlichen Verträge unterliegen dem fakultativen Referendum, wenn sie

-  unbefristet und unkündbar sind,
-  den Beitritt zu einer internationalen Organisation vorsehen, oder
-  wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten oder wenn ihre Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert.

Sie gelangen zur Abstimmung, wenn es von 50 000 Stimmberechtigten oder acht Kantonen verlangt wird. Wenn die weitaus meisten dieser Gegenstände vom Parlament genehmigt werden und kein Referendum beantragt wird, dann liegt das daran, dass sie nicht oder kaum umstritten sind.

Lassen Sie mich zwei Beispiele von Verträgen nennen, über die Volk und Kantone im Fall der Annahme der Initiative obligatorisch abstimmen müssten, die jedoch derzeit nicht einmal dem fakultativen Referendum unterliegen:

-  Wollen wir unbedingt abstimmen über die 5. Revision des Internationalen Übereinkommens über das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung der Waren?
-  Und wollen wir unbedingt mitreden bei der Abänderung des Anhangs III des Übereinkommens über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel?

Würden wir systematisch Abstimmungen über solche unumstrittenen Gegenstände organisieren, die teilweise höchst technisch und von geringer Tragweite sind, dann würden wir die Wählerinnen und Wähler überstrapazieren.

Der Bundesrat ist der Auffassung, dass es im Fall einer Annahme zu durchschnittlich drei zusätzlichen Volksabstimmungen pro Jahr kommen würde. Eine solche Zunahme der Urnengänge könnte letztlich negative Auswirkungen auf die Qualität der Debatten und auf die Stimmbeteiligung haben, und dies wiederum würde das Mehr an Demokratie relativieren.

Aus der Sicht des Bundesrates sollte es nicht darum gehen, dass die Bürgerinnen und Bürger über die grösstmögliche Anzahl von Verträgen befinden. Es sollte vielmehr darum gehen, dass sie bei wichtigen Verträgen mitentscheiden, und das ist im Rahmen der geltenden Gesetze möglich.

Eine Annahme hätte nicht nur zusätzliche Ausgaben zur Folge, sondern würde auch die aussenpolitische Handlungsfähigkeit der Schweiz verlangsamen, überdies ohne realen Nutzen. Das Schweizervolk ist eines der wenigen Völker der Welt, die über zahlreiche zwischenstaatliche Verträge abstimmen, darunter zum Beispiel die bilateralen Verträge mit der EU oder der Beitritt zu internationalen Organisationen wie der UNO oder den Institutionen von Bretton Woods.

Aus allen diesen Gründen empfehlen Bundesrat und Parlament die Ablehnung der Initiative. Ich freue mich, dass wir hier offen und in gegenseitigem Respekt darüber diskutieren können, und dass die Schweizerinnen und Schweizer wie immer souverän ihre Entscheidung treffen können.

Sie, die Bürgerinnen und Bürger haben nicht nur ein Recht auf eine transparente und ehrliche Politik. Sie haben auch ein Recht darauf, dass die Politik Lösungen sucht und Probleme nicht nur bewirtschaftet und auf die lange Bank schiebt.Der Bundesrat, als dessen Vertreter ich hier zu Ihnen spreche, stellt sich dieser Aufgabe und sucht nach Lösungen, um die Herausforderungen unseres Landes zu meistern.

Ich werde Ihnen die aussenpolitische Strategie des Bundesrates als Antwort auf die internationalen Herausforderungen nachfolgend darlegen.


Interessen, Werte und Grundsätze der Aussenpolitik

Meine Damen und Herren

Als erstes stellt sich die Frage, was denn Ziel der schweizerischen Aussenpolitik ist? Die Antwort findet sich in der Bundesverfassung: das Ziel ist die Wahrung unserer Interessen und die Förderung unserer Werte. So bestimmt die Verfassung, dass die Aussenpolitik die Unabhängigkeit, die Sicherheit und die Wohlfahrt des Landes zu wahren hat. Die Werte, die es neben diesen Interessen zu fördern gilt, sind Linderung der Armut in der Welt, die Achtung der Menschenrechte, die Förderung der Demokratie, das friedliche Zusammenleben der Völker sowie die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen.

Diese Definition der Interessen und Werte ist auf Dauer angelegt, ist von Volk und Ständen gewollt und bietet ungeachtet von aktuellen politischen Entwicklungen einen stabilen und verlässlichen Rahmen für unsere Aussenpolitik.

Die schweizerische Aussenpolitik basiert auf Grundsätzen, die ebenfalls unabhängig von der Tagespolitik gültig sind und es auch weiterhin bleiben werden. Welches sind diese Grundsätze? Es sind dies die Rechtsstaatlichkeit, die Universalität, die Neutralität, die Solidarität und die Verantwortung.

Rechtsstaatlichkeit ist innerhalb der Schweiz eine Selbstverständlichkeit. Es ist aber auch eine Richtschnur für unsere Aussenpolitik. Die Schweiz hat wenig Machtmittel. Darum haben wir ein Interesse, dass auch auf internationaler Ebene der Vorrang des Rechts vor der Macht gilt. Auch wenn das Recht auf internationaler Ebene keinen absoluten Schutz bietet, gibt es dazu keine bessere Alternative. Eine Welt, in der Gewalt dem Recht vorgeht, wäre für die Schweiz in jedem Fall, nicht von Vorteil.

Der zweite, traditionelle Grundsatz unserer Aussenpolitik ist die Universalität. Die Schweiz strebt mit möglichst vielen Staaten gute Beziehungen an. Als Land, das weder der EU noch anderer wichtiger Bündnisse oder Gruppen wie der G20 angehört, muss die Schweiz ein gut ausgebautes Beziehungsnetz unterhalten, um ihre Interessen wirksam vertreten zu können.

Der dritte Grundsatz ist die Neutralität, ebenfalls ein traditionelles Mittel unserer Aussenpolitik. Die Neutralität bedeutet völkerrechtlich in erster Linie die Nichtteilnahme an internationalen Konflikten zwischen anderen Staaten. Politisch signalisiert die Neutralität Allianzfreiheit, Unabhängigkeit, Sachlichkeit und Selbständigkeit im Urteil. Und schliesslich ist die Neutralität ein Vorteil für die Erbringung von guten Diensten – eine der traditionellen Stärken unserer Aussenpolitik.

Unsere Neutralität ist kein Hindernis für unsere Interessenwahrung. Im Gegenteil: Neutralität ist eine Stärke der Schweiz. Es gilt sie intelligent und flexibel einzusetzen, um unsere Interessen und Werte zu wahren.

Der vierte Grundsatz ist die Solidarität. Bundesrat Max Petitpierre, Aussenminister von 1944 bis 1961, prägte die Formel „Neutralität und Solidarität“. Der Grundgedanke dieser Formel ist bis heute gültig. Er besagt, dass wir uns nicht damit begnügen können, das Weltgeschehen passiv zu beobachten. Wir sind ein Teil der Welt und damit mitverantwortlich für deren Zukunft. So wie wir zwischen Menschen solidarisch sind oder wie die Kantone in der Schweiz solidarisch sind und sich gegenseitig helfen, ist die Schweiz solidarisch und engagiert sich; zum Beispiel humanitär, in der Entwicklungszusammenarbeit oder für den Frieden. Dies mit Demut, Bescheidenheit und im Wissen darum, dass die Schweiz die Welt nicht alleine retten kann.

Der fünfte Grundsatz, der mit der Solidarität Hand in Hand geht, ist die Verantwortung. Die Schweiz kann und soll dank ihrer vielfältigen Stärken in verschiedenen Bereichen einen wertvollen und nützlichen Beitrag zur Lösung globaler Probleme leisten. Diesen Beitrag zu leisten und zu verstärken liegt im ureigenen Interesse der Schweiz. Denn wir haben ein evidentes Interesse an einem friedlichen und sicheren internationalen Umfeld, an der Einhaltung von Menschenrechten und daran, dass die Menschen in ihren jeweiligen Ländern ausreichende Zukunftschancen erhalten.

Die Interessen und Werte sowie die Grundsätze, die ich Ihnen erläutert habe, bilden den stabilen Rahmen unserer Aussenpolitik. Sie sind der Kompass, an welchem sich der Bundesrat orientiert.

Das internationale Umfeld, in welchem sich unser Land befindet, ist nun aber in stetem Wandel. Aktuellen Entwicklungen müssen wir bei unseren Entscheidungen Rechnung tragen. Das heisst, dass wir in diesem stabilen Rahmen eine flexible Strategie brauchen, welche eine Antwort auf die aktuellen Herausforderungen liefert.

Aufgrund einer Analyse des aktuellen internationalen Umfelds hat der Bundesrat im Februar dieses Jahres eine Strategie – ein einfaches, kurzes 16-Seitiges Dokument – mit vier Schwerpunkten definiert.


Die Beziehungen zu unseren Nachbarn

Meine Damen und Herren

Der erste strategische Schwerpunkt sind unsere Beziehungen zu unseren Nachbarn. In diesem Bereich wird uns die Arbeit nicht ausgehen, denn die Beziehungen zu unseren Nachbarn könnten besser sein. Wir sollten diesen Beziehungen mehr Aufmerksamkeit schenken, denn unsere Nachbarländer sind einflussreiche Mitglieder der Europäischen Union, und zudem sind drei dieser Länder Mitglied der G8 und der G20 und eines ist ständiges Mitglied des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen. Eine solche Nachbarschaft ist ein Glücksfall, denn sie kann sich positiv für die Schweiz auswirken. Sie birgt aber auch Gefahren, wenn die nachbarlichen Beziehungen nicht gut sind.

Wie wir aus Erfahrung wissen, können grenzüberschreitende Probleme, die nicht schnell gelöst werden, durch den grossen Einfluss dieser Länder zu europäischen und sogar zu weltweiten Problemen werden. So etwa die Steuerfrage, die eine globale Dimension angenommen hat, nachdem einige Nachbarländer intervenierten, oder auch die Auseinandersetzungen mit Deutschland um den Zürcher Flughafen, die europäische Dimensionen annahmen. Es kommt hinzu, dass unsere Nachbarn den Eindruck haben, unsere Anwendung der bilateralen Verträge sei von einer gewissen Besorgnis geprägt, und auch dies verbreitet keine gute Stimmung in der Union.

Der Bundesrat will daher den Beziehungen zu unseren Nachbarn hohe Priorität einräumen, und er will rasch handeln können, wenn ein Problem zu lösen ist. Anfang dieses Jahres hatten wir Gelegenheit, innerhalb kurzer Zeit eine seit zwei Jahren mit Frankreich bestehende Meinungsverschiedenheit beizulegen, die die Frage der Unternehmen auf dem Flughafen Basel-Mulhouse betraf.

In diesem Dossier haben wir schnell und entschieden gehandelt. Wir intervenierten bei der französischen Regierung, und bereits nach wenigen Wochen konnten die Schweiz, Frankreich, die regionalen Partner und die Unternehmen ein Abkommen unterzeichnen. Auf diese Weise konnten wir zahlreiche Arbeitsplätze in den Betrieben im Schweizer Sektor des Flughafens erhalten und dafür sorgen, dass der Flughafen für die gesamte Basler Region auch weiterhin attraktiv bleibt.

Der Schlüssel zum Erfolg waren die Entschlusskraft und der Pragmatismus sowohl der beiden Regierungen als auch der Partner.

Als Beispiel könnte ich natürlich auch die mit Deutschland und Grossbritannien und nun auch mit Österreich geschlossenen Abkommen über die Abgeltungssteuer anführen. Diese Abkommen werden uns erlauben, ein weitreichendes und akutes steuerliches Problem mit unseren Nachbarn zu beheben. Diese Abkommen können als Vorbild für Abkommen mit weiteren Ländern und als sinnvolle Alternative zum automatischen Informationsaustausch dienen.^

Gute Beziehungen zu den Nachbarstaaten sind also fundamental. Und sie sind absolut keine Selbstverständlichkeit. Ganz im Gegenteil – mit Nachbarn gibt es manchmal die meisten Probleme.

Es ist eine Binsenwahrheit, dass es häufig Kleinkram ist, der das Zusammenleben mit den Nachbarn so schwierig macht. Wir müssen die Beziehungen zu unseren Nachbarländern also pflegen, wir müssen sie als Priorität betrachten und mit Entschlossenheit vorgehen, um konkrete Probleme möglichst schnell beizulegen. Das wollen wir nicht nur mit Deutschland in einem Dossier wie Kloten so handhaben, sondern auch mit unseren anderen Nachbarn, insbesondere mit Frankreich und Italien und namentlich in den Steuerdossiers.

Ein weiterer grosser Nachbarstaat ist natürlich die Europäische Union. Unsere Beziehungen zu ihr und zu ihren Mitgliedstaaten bilden den zweiten Schwerpunkt unserer Strategie.


Die Bedeutung der Europapolitik

Es ist keine Frage, dass die Europäische Union für die Schweiz eine besondere Stellung einnimmt. Wer in Basel oder St-Margarethen die Schweizer Grenze passiert, befindet sich ebenso in einem EU-Mitgliedstaat wie derjenige, der dies in Chiasso oder Genf tut. Mit Ausnahme von Liechtenstein gehören alle unmittelbaren Nachbarstaaten der Schweiz der EU an. Schon die geografische Lage der Schweiz macht es deshalb unabdingbar, dass wir zur EU gute Beziehungen pflegen und, wo nötig, verbessern oder vertiefen.

Die Frage ist deshalb nicht, ob wir bilaterale Beziehungen mit der EU aufrechterhalten sollen, sondern wie wir unser bilaterales Verhältnis definieren wollen. Seit Jahren haben wir mit der EU einen eigenen und eigenständigen Weg verfolgt, der sich unterscheidet von den Verbindungen, die die EU zu anderen Staaten unterhält, ganz zu schweigen zu ihren Mitgliedstaaten. Unser Verhältnis gründet auf einzelnen bilateralen Verträgen, die jeweils genau definierte Bereiche regeln und dafür massgeschneiderte Regelungen umfassen. Rund 120 solche Abkommen, davon 20 zentrale Verträge bilden den Rahmen für unser bilaterales Verhältnis.

Die Schweiz ist ein souveränes Land und will es auch bleiben. Im Gegensatz zu fast allen europäischen Ländern beabsichtigt die Schweiz keinen EU-Beitritt. Die Schweizer Stimmbürger haben dies in den letzten Jahren sieben Mal in Volksabstimmungen bestätigt. In diesen Abstimmungen bestätigten die Stimmbürger den bilateralen Weg und lehnten gleichzeitig eine Initiative ab, welche die rasche Aufnahme von Beitrittsverhandlungen zur EU verlangte.

Diese Beispiele zeigen klar und deutlich, dass das Volk das letzte Wort in wichtigen Sachfragen hat, so auch in Sachen Europapolitik. Wir vertrauen wichtige Entscheide Volk und Ständen an. Und ich meine, dass das richtig ist.

Für den Bundesrat ist hierbei von zentraler Bedeutung, dass der bilaterale Weg immer wieder die Unterstützung der Schweizer Stimmberechtigten erhalten hat. Sei es bei der Abstimmung über die Bilateralen I, zu Schengen/Dublin oder den Osthilfekredit, sei es bei der Abstimmungen über die Ausweitung und die Weiterführung der Personenfreizügigkeit: Stets hat das Stimmvolk dem bilateralen Weg zugestimmt, den der Bundesrat vor knapp 20 Jahren eingeschlagen hat. Die Schweiz und die EU haben auf diesem Weg ein Instrument geschaffen, dank dem sie ihre gegenseitigen Interessen gut wahren konnten.

Die Souveränität des Landes zu bewahren ist nicht gleichbedeutend mit dessen Isolation. Das Beispiel Nordkorea zeigt, dass Isolation keine Garantie für den Erfolg eines Landes ist – im Gegenteil. Die Wahrung der Souveränität bedeutet, dem Land die Handlungsfreiheit zu erhalten und dessen Sicherheit und Wohlstand zu garantieren. So ist es in der Verfassung festgehalten. Und ich denke, dass sich weder die Sicherheit noch die Wohlfahrt durch Isolation garantieren lassen. Im Gegenteil: es braucht ein Netz von nützlichen und pragmatischen Abkommen, um unsere Interessen optimal zu wahren.

Der bilaterale Weg, den die Schweiz gegenüber der EU beschreitet, kann namentlich in wirtschaftlicher Hinsicht eine erfolgreiche Bilanz ausweisen. Die EU ist heute die mit Abstand wichtigste Wirtschafts- und Handelspartnerin der Schweiz. Rund 60 Prozent der Schweizer Warenexporte gehen in die EU, und die Schweiz bezieht rund 80 Prozent ihrer Importe aus der EU. Diese Zahlen lassen erkennen, dass nichtdiskriminierende Zugangsbedingungen zum EU-Binnenmarkt sowie ein einheitlicher Rechtsrahmen und Rechtssicherheit für unser Land sehr wichtig sind.


Dialog gleichberechtigter Partner

Gerade in diesen Wochen und Monaten erörtern die Schweiz und die EU die Möglichkeiten einer Vertiefung und Weiterführung des bilateralen Wegs. Die Diskussionen sind nicht einfach. Im Gegenteil, sie sind schwierig und auch hart. Das ist aber keine neue Entwicklung. Schon zu Zeiten der Bilateralen I und Bilateralen II wurde auf der Suche nach Lösungen immer wieder heftig miteinander gerungen. Auch jetzt sind unsere Diskussionen wieder der Beleg dafür, dass zwei gleichberechtigte Partner ihre Anliegen und Interessen vertreten und verteidigen.

Gemessen an der Einwohnerzahl mag die Schweiz zwar um einiges kleiner als die EU sein. Doch wir sind ein eigenständiger Staat, der mit der EU auf Augenhöhe verhandelt. Die Lösungen, die wir miteinander suchen, müssen deshalb die Anliegen beider Seiten berücksichtigen. Das heisst aus Schweizer Sicht, dass auch unsere politischen Verfahren zur Entscheidungsfindung gewährleistet sein müssen. Dazu gehört namentlich auch die Möglichkeit von Volksabstimmungen. Denn das Volk hat in der direkten Demokratie das letzte Wort.

Sie sehen, wir respektieren unsere Werte, die Demokratie. Und wir bekräftigen auch das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit. Das heisst, dass nicht das Recht des Stärkeren oder Grösseren gilt, sondern eben Recht herrscht. Zwei Staaten oder in diesem Fall die Schweiz und die EU begegnen sich auf gleicher Augenhöhe, unabhängig von Einwohnerzahl und Grösse. Diese Werte und Grundsätze werden wir mit Kraft und Überzeugung verteidigen.


Institutionelle Fragen

Bekanntlich verhandeln die Schweiz und die EU in den Bereichen Strom/Energie, Produktsicherheit, Lebensmittelsicherheit und öffentliche Gesundheit. Hier laufen die Verhandlungen nunmehr harzig. Grund dafür sind die so genannten institutionellen Fragen, die die Anwendung unserer bilateralen Verträge effizienter machen sollen. Konkret stehen die Themen Rechtsanpassung, Überwachung, Auslegung und Streitbeilegung im Vordergrund.

Die EU verlangt für die Teilnahme an ihrem Binnenmarkt, dass die dort geltenden Regeln bei allen beteiligten Staaten möglichst einheitlich und zeitgleich angewendet werden. Diese Haltung ist durchaus legitim. Wie aber auch die Haltung der Schweiz legitim ist, da wir kein Mitgliedstaat der EU oder des EWR sind, sondern nur an bestimmten Teilen des Binnenmarkts der EU teilnehmen. Deshalb kann von der Schweiz nicht verlangt werden, dass die Regelungen, welche die EU für ihren Binnenmarkt entwickelt, automatisch auch in der Schweiz gelten sollen. Das würde unsere Souveränität tangieren und das möchten wir nicht. Diesen Wert werden wir verteidigen.

Als exportorientierter Staat ist die Schweiz aber stark angewiesen auf einen möglichst gleichberechtigten Zugang zum EU-Binnenmarkt. Dass 60 Prozent aller Schweizer Exporte in die EU gehen und sogar 80 Prozent aller Schweizer Importe aus der EU stammen, zeigt, wie eng unsere wirtschaftlichen Beziehungen sind – und wie wir achtsam sein müssen, dass der Marktzugang unserer Wirtschaftsunternehmen zum EU-Binnenmarkt nicht erodiert. Es geht hier um die Verteidigung unserer legitimen Interessen.

Deshalb – und weil auch die Schweiz ein klares Interesse daran hat, dass unsere bilateralen Verträge flexibel an neue Entwicklungen angepasst werden können - erörtern wir auch die institutionellen Fragen mit der EU. Dies allerdings im Rahmen des gesamtheitlichen und koordinierten Ansatzes, den der Bundesrat bei der Weiterführung des bilateralen Wegs verfolgt. Denn wenn beide Partner ihre jeweiligen Interessen haben, ist es von Vorteil, einzelne Dossiers immer auch mit Blick auf die anderen aktuellen Dossiers voranzutreiben. Dies vergrössert insgesamt den Handlungsspielraum für beide Seiten, erleichtert das Geben und Nehmen, das Lösungen begünstigt, bei denen das Gleichgewicht der Interessen beider Seiten gewährleistet ist. Diese Balance ist die beste Grundlage für die Weiterführung des bilateralen Wegs, die zu sichern dem Bundesrat ein zentrales Anliegen ist.

Wie Sie sehen, haben wir mit unserem wichtigsten Partner sehr vieles zu besprechen, und das ist keineswegs überraschend. Selbstverständlich sind die Ergebnisse dieser Gespräche heute noch nicht abzusehen. Der Ausgang ist offen, doch es kommt darauf an, dass wir mit dem Willen zu gewinnen auf das Feld gehen – und nicht nur zu gewinnen, sondern gemeinsam zu gewinnen, denn Verhandlungen sind ein Mannschaftsspiel: Die Schweiz wird nur dann stark sein und punkten, wenn sie sich vereint für die Wahrung ihrer Interessen und ihrer Werte einsetzt.

Aus diesem Grund konsultieren wir sowohl die Vertreterinnen und Vertreter des Volkes – im Rahmen der regelmässigen Gespräche mit den aussenpolitischen Kommissionen des Parlaments – als auch die Vertreterinnen und Vertreter der Kantone – im Rahmen des europapolitischen Dialogs mit der Konferenz der Kantonalregierungen. Auch die Sozialpartner werden in diesen Prozess einbezogen.

In einem Monat werden wir die Standpunkte aller unserer Partner zu den institutionellen Lösungen kennen, die wir der EU zu Beginn der Gespräche vorschlagen werden. Diese Vorschläge beruhen auf den folgenden Grundsätzen:

-  Wir wollen die Einheitlichkeit des Rechts sowie die Dynamisierung der Verträge
-  eine sorgfältige Überwachung der Anwendung der Verträge durch eine unabhängige nationale Überwachungsbehörde gewährleisten,

dagegen lehnen wir

-  jeglichen Automatismus ab und widersetzen uns einem supranationalen Überwachungssystem.

Ich vertraue darauf, dass diese Gespräche konstruktiv verlaufen werden, denn es liegt im Interesse sowohl der Schweiz als auch der EU, dass unsere künftigen Beziehungen gut und ausgewogen sind. Und die Europäische Union wird ihre Reife beweisen, indem sie ihre externen Partner respektiert und sie als gleichberechtigt behandelt.


Engagement zugunsten der Stabilität in Europa und der Welt

Meine Damen und Herren

Wohlstand und Sicherheit der Schweiz hängen nicht nur von den Beziehungen zu unseren Nachbarländern oder zur EU ab. Die Globalisierung hat die Bedeutung geografischer Distanzen relativiert und so kann es uns nicht egal sein, was in unserem weiteren Umfeld geschieht. Deshalb ist das Engagement für Stabilität in Europa, an dessen Rändern und in der Welt der dritte Schwerpunkt der bundesrätlichen Strategie. Ich möchte dies an einem Beispiel illustrieren.

Die Schweiz hat sich seit den 1970er Jahren aktiv an den Arbeiten der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) beteiligt; ein Prozess der nicht unwesentlich dazu beigetragen hat, den Kalten Krieg zu beenden. Unser Land hat dieses traditionelle, den Werten und Grundsätzen der schweizerischen Aussenpolitik entsprechendes Engagement in der 1995 gegründeten Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) fortgesetzt.

Entsprechend der Logik unseres bisherigen Engagements und im Einklang mit unserer Strategie hat die Schweiz für das Präsidium der OSZE kandidiert. Die Schweiz wird 2014 die OSZE präsidieren und sie wird von 2013 bis 2015 in der Präsidentschafts-Troika präsent sein.

Die Schweiz beabsichtigt, die OSZE als ein Dialogforum für europäische Sicherheitsfragen zu stärken sowie die Fähigkeiten der Organisation für die Bewältigung von Krisen und Konflikten auszubauen. Die OSZE hat nach Ansicht der Schweiz ein noch nicht ausgeschöpftes Potenzial, das Vertrauen zwischen den Akteuren zu stärken und so einen Beitrag zur Stabilität des Kontinents beizutragen.

Ich habe eingangs erwähnt, wie wichtig Vertrauen und Dialog in der Schweizer Politik ist. Mit dem Engagement in der OSZE leistet die Schweiz einen Beitrag für die Vertrauensbildung auf internationaler Ebene. Unsere innerstaatlichen Werte und Prinzipien werden so auf internationaler Ebene gefördert.


Strategische Partnerschaften und globale Themen

Meine Damen und Herren

Der vierte Schwerpunkt der aussenpolitischen Strategie des Bundesrates lautet: Stärkung und Diversifizierung unserer strategischen Partnerschaften sowie Engagement für Demokratie auf internationaler Ebene.

Dieser Schwerpunkt ist eine Antwort auf internationale Machtverschiebungen. Europa und Nordamerika waren lange Zeit die unbestrittenen wirtschaftlichen und politischen Machtzenten der Welt. Diese traditionellen Machtverhältnisse verschieben sich zunehmend. Namentlich der Raum Asien-Pazifik entwickelt sich enorm dynamisch. Dieser Raum steuert die Hälfte des globalen Wirtschaftswachstums sowie einen Drittel des weltweiten Wertschöpfung (BIP) bei. Aber auch Länder wie die Golfstaaten, Brasilien, Australien oder Südafrika gewinnen an Bedeutung.

Darauf muss die Schweiz reagieren und die Beziehungen zu diesen Weltregionen und Ländern verstärken; namentlich zu den Mitgliedsländern der G20. Die Schweiz konnte diesbezüglich einen Erfolg feiern in dieser Diversifizierungsstrategie. Unser Land wurde in die ASEM – das „Asia-Europe Meeting“ – aufgenommen. Das ist eine strategisch wichtiges Dialogforum zwischen Asien und Europa, das 60 Prozent des Welthandels und der Weltbevölkerung repräsentiert. Interessanterweise waren es die asiatischen und nicht die europäischen Staaten, welche die Kandidatur der Schweiz unterstützten. Das reflektiert das positive Bild unseres Landes und seiner Werte in dieser Weltgegend. Während das Bild der Schweiz in vielen europäischen Ländern gelitten hat, gelten Schweizer Werte und Tugenden in Asien als vorbildhaft.

Meine Damen und Herren

Ich möchte Ihnen noch am Beispiel der UNO illustrieren, wie die Schweiz ihre innerstaatlichen Werte auf dem internationalen Parkett einzubringen versucht. Ende März dieses Jahres hat die Schweiz zusammen mit Costa Rica, Jordanien, Singapur und Liechtenstein – den sogenannten S-5 – eine Initiative für die Demokratisierung des UNO-Sicherheitsrates eingereicht. Nach Ansicht der Schweiz und ihrer Mitstreiter bedarf der UNO-Sicherheitsrat einer Reform in Richtung von mehr Demokratie und mehr Transparenz. Da die Mehrheit der UNO-Mitglieder nicht im Sicherheitsrat vertreten ist, besteht ein legitimes Interesse, über die Entscheidungsprozesses des Rates besser informiert und besser darin einbezogen zu werden.

Konkret schlagen die Schweiz und ihre Mitstreiter vor, dass der Sicherheitsrat mehr Sitzungen öffentlich und somit auch für Nichtmitglieder zugänglich macht. Zudem soll das Vetorecht eingeschränkt werden: Die fünf permanenten Vetomächte sollen in Fällen von Genozid, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit auf ihr Vetorecht verzichten. Es wird ein langer Weg sein und es wird viel Engagement brauchen, um diese Initiative zum Erfolg zu führen. Die Schweiz wird sich aber mit aller Kraft und mit voller Überzeugung dafür einsetzen, den Sicherheitsrat demokratischer und transparenter zu machen. Denn wir sind überzeugt, dass diese Werte, die in der Innenpolitik richtig sind, auch auf internationaler Ebene gelten sollten.

Meine Damen und Herren

Unsere Strategie sieht schliesslich neben diesen vier Schwerpunkten noch eine zentrale Aufgabe vor, eine Pflicht gegenüber unseren Mitbürgerinnen und Mitbürger: Wir haben die im Ausland lebenden oder ins Ausland reisenden Schweizer Staatsangehörigen zu unterstützen und zu schützen. Das sind sehr viele Menschen, denn jedes Jahr unternehmen Schweizerinnen und Schweizer 16 Millionen Auslandreisen! Unsere Landsleute sind nicht nur sehr mobil, sondern sehr viele von ihnen leben im Ausland, nämlich mehr als 800 000, also rund 10 Prozent der Bevölkerung unseres Landes. Zudem ist die Schweiz bekanntlich eines der Länder mit den weltweit dichtesten und vielfältigsten Handelsbeziehungen: Schweizer Unternehmen sind in allen Teilen der Welt tätig.

Angesichts dessen will der Bund auch weiterhin dafür sorgen, dass unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger sowie unsere Unternehmen in aller Welt beste Beratung, Unterstützung und erforderlichenfalls auch Hilfe erhalten. Wir haben interne Reformen vorgenommen, um trotz der zahlenmässigen Zunahme von Reisen und trotz gleichbleibender Mittel moderne und qualitativ hochwertige konsularische Dienstleistungen bereitzustellen. Darum wird das EDA die bereits existierende Helpline für Bürgerinnen und Bürger, welche konsularische Hilfe brauchen, ab 1. Mai 2012 auf einen 24 Stundenbetrieb ausbauen.

Ich habe Ihnen in groben Zügen einen Überblick über die Aussenpolitik der Schweiz gegeben. Es gibt viel zu tun, und es gibt zahlreiche Herausforderungen. Aber wir dürfen nicht aus den Augen verlieren, dass eine jede dieser Herausforderungen zugleich eine Chance sein kann, unsere Interessen zu wahren und unsere Werte zu vertreten. Am besten vertreten wird die Schweiz ihre Interessen und Werte nicht dadurch, dass sie andere imitiert oder die Schotten dicht macht – nein, am besten wird sie das tun, indem sie verhandelt, kämpft, Vorschläge macht und Gespräche führt, indem sie selbstbewusst auftritt, damit ihre Rolle, ihre etwas andere Positionierung, ihr Mehrwert, ihr besonderer Charakter, ihre Souveränität und ihre Ideen respektiert werden. Ja, die Schweiz kann einen – wenn auch bescheidenen – Einfluss auf den Lauf der Dinge nehmen, wenn sie mit Entschlossenheit und Überzeugung auftritt.

Meine Damen und Herren

Wir werden jetzt eine Art Hymne hören, den AUNS-Marsch, den Sie gewählt haben, um Ihren Verein zu repräsentieren. Sie zeigen Flagge, Sie bekennen sich zu Ihrer Identität und Ihren Ideen, und hierfür beglückwünsche ich Sie. Denn man muss eine Identität und Charakter haben, um stark zu sein. Danach hören wir die Schweizer Nationalhymne, die Hymne von uns allen, die Frauen und Männer unseres Landes ungeachtet ihrer Überzeugungen um sich schart. Die Hymne, die uns eint, die uns eint und vereint in unserer Schweizer Vielfalt, die so reich an Werten und menschlicher Wärme ist.

Hören wir uns die beiden Hymnen mit Respekt an, hören wir zu, wie sie eine harmonische Musik bilden, die unsere Schweizer Werte symbolisiert und unser Land stärkt in seiner Demokratie und seiner Fähigkeit zum Respekt, zur Volksnähe und zum Dialog. Das wünsche ich Ihnen, das wünsche ich uns, denn wir alle lieben unser Land, die einzige und einmalige Schweiz.

Ich überbringe Ihnen die Grüsse des Bundesrates. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen eine erfolgreiche Mitgliederversammlung mit fruchtbaren demokratischen Debatten ganz in der Tradition der Schweiz.  


Adresse für Rückfragen

Kommunikation EDA
Bundeshaus West
CH-3003 Bern
Tel. Medienstelle: +41 58 460 55 55
E-Mail: kommunikation@eda.admin.ch
Twitter: @EDA_DFAE



Herausgeber

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten
https://www.eda.admin.ch/eda/de/home.html

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-44358.html