Schweiz wartet mit der Unterzeichnung des ACTA-Abkommens zu

Bern, 09.05.2012 - Die Schweiz wartet mit der Unterzeichnung des ACTA-Abkommens vorerst zu, bis genügend Entscheidelemente für die Beurteilung des weiteren Vorgehens vorliegen. Dies hält der Bundesrat in einer Antwort auf ein Schreiben der aussenpolitischen Kommission des Nationalrats fest.

Das ACTA-Abkommen soll auf internationaler Ebene die Bekämpfung der gross angelegten und kommerziell orientierten Fälschung und Piraterie erleichtern und will hierfür die internationale Zusammenarbeit unter den Mitgliedstaaten vertiefen. Seit dem Abschluss der Verhandlungen hat die Kritik an ACTA in verschiedenen Ländern stark zugenommen. Der Bundesrat nimmt diese Befürchtungen ernst, denn sie betreffen grundlegende Freiheiten und wichtige Rechtsgüter.

Aus diesem Grund wird die Schweiz vorerst auf eine Unterzeichnung verzichten. Der Bundesrat wird sich erneut mit der Frage der Unterzeichnung beschäftigen, wenn neue Entscheidungsgrundlagen vorliegen. Mögliche zusätzliche Entscheidungsgrundlagen für den Bundesrat sind die Verfahren in den fünf EU-Mitgliedstaaten, welche die Unterzeichnung von ACTA aufgeschoben haben, ein von der EU-Kommission in Auftrag gegebenes Gutachten beim Europäischen Gerichtshof oder auch die Fortsetzung der Ratifikationsverfahren innerhalb der EU.


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