Superprovisorische Massnahmen gegen www.moneyhouse.ch

Bern, 20.07.2012 - Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) Hanspeter Thür hat vor Bundesverwaltungsgericht (BVGer) superprovisorische Massnahmen gegen die Veröffentlichung von unzähligen Privatadressen auf moneyhouse.ch beantragt. Das BVGer hat diesem Begehren entsprochen und das Anbieten dieser Personensuche per sofort untersagt.

Die Betreiberin von moneyhouse.ch, itonex ag in Rotkreuz, veröffentlicht seit einigen Wochen die Privatadressen von zahlreichen Personen online und zur freien Einsicht; dies unabhängig von der Einwilligung der betroffenen Person und vor allem auch ungeachtet der Tatsache, dass viele Personen ihre Adressen aus Sicherheitsgründen gesperrt hatten. Zahlreiche besorgte Privatpersonen wandten sich in der Folge an den EDÖB, der eine Sachverhaltsabklärung einleitete und von der itonex AG forderte, die Personensuchfunktion bis spätestens 19.7.2012 mittags vom Netz zu nehmen. Die Firma reagierte nicht auf diese Aufforderung, worauf der EDÖB an das  Bundesverwaltungsgericht gelangte und beantragte, den Dienst der Personensuche superprovisorisch (d.h. ohne vorgängige Anhörung der Gegenpartei) per sofort zu untersagen. Das BVGer entsprach heute diesem Begehren und verpflichtete die itonex AG im Einklang mit den Forderungen des EDÖB zudem, die Betreiber von Internetsuchmaschinen anzuweisen, gespeicherte Adressdaten unverzüglich zu löschen.

Der EDÖB wird die Personendatenbearbeitungen bei moneyhouse im Rahmen der nun eröffneten Sachverhaltsabklärung genauer unter die Lupe nehmen.

 

 


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