Der Bundesrat verabschiedet verschiedene Verordnungen im Bereich Verbraucherschutz

Bern, 22.08.2012 - Der Bundesrat hat verschiedene Verordnungen im Bereich Verbraucherschutz angepasst. Mit der Revision der Tabakverordnung wird die Brandsicherheit von Zigaretten erhöht. Mit den Änderungen in der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung und der Revision der Spielzeugverordnung, für welche das Eidgenössische Departement des Innern zuständig ist, wird die Sicherheit von Kinderspielzeugen verbessert. Die Änderungen treten per 1. Oktober 2012 in Kraft.

Die vom Bundesrat und vom EDI verabschiedeten Änderungen sollen den Sicherheitsstandard und damit den Konsumentenschutz in der Schweiz erhöhen und die Rechtsgrundlagen mit dem EU-Recht harmonisieren, um Handelshemmnisse abzubauen und bestehende bilaterale Abkommen aufrecht zu erhalten.

Revidiert wird zum einen die Tabakverordnung; sie enthält neu die seit November 2011 in der EU geltenden Brandsicherheitsstandards. Zigaretten müssen künftig so beschaffen sein, dass sie in drei von vier Fällen auslöschen, wenn nicht an ihnen gezogen wird. Mit den neuen Standards soll die Anzahl der zigarettenbedingten Brandverletzten und -toten gesenkt werden.
Es wird eine Übergangsfrist von sechs Monaten gewährt, damit sich Hersteller und Importeure von Zigaretten an die neuen Anforderungen anpassen können.

Das schweizerische Spielzeugrecht betrifft all jene Gegenstände, die für den Gebrauch durch Kinder bestimmt sind (z.B. Spielzeug, Lern- sowie Mal- und Zeichenmaterialien). Um neue Technologien wie etwa computergesteuerte Spielzeuge oder Spielzeuge mit Laser, aber auch Stoffe und Materialien zu regeln, wurde die Spielzeugverordnung des EDI total revidiert. Hierfür waren auch Änderungen der grundlegenden Definitionen und allgemeinen Sicherheitsanforderungen in der Lebensmittel- und Gegenständeverordnung (LGV) nötig, welche der Bundesrat verabschiedet hat. Als Konsequenz davon musste die Verordnung über den Vollzug der Lebensmittelgesetzgebung angepasst werden.

Revidiert wurde schliesslich auch die Verordnung des EDI über kosmetische Mittel. Mit den Anpassungen wird der Warenverkehr mit der EU erleichtert.


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