Vom kulinarischen Erbe der Schweiz zum Schutz als GUB oder GGA ?

Bern, 27.09.2012 - Das Bundesamt für Landwirtschaft BLW hat AGRIDEA beauftragt, zu untersuchen, welche der 400 Produkte des Inventars des kulinarischen Erbes der Schweiz sich für eine Eintragung als GUB oder GGA eignen würden. Aus der Studie geht hervor, dass sich 42 Produkte besonders und 54 mässig eignen. Die meisten Produkte, die für eine Eintragung in Frage kommen, sind Backwaren, gefolgt von Fleisch- und Wursterzeugnissen.

Das Inventar des kulinarischen Erbes der Schweiz (IKE) wurde zwischen 2005 und 2008 erfasst und beinhaltet heute 400 Produkte, die ein Stück weit die Geschichte der Schweiz widerspiegeln und zu unseren kulinarischen Traditionen gehören. Seit 2007 sucht das BLW in Zusammenarbeit mit den Landwirtschaftskreisen nach verschiedenen Möglichkeiten, das Inventar zu nutzen. In diesem Kontext hat das BLW AGRIDEA beauftragt, zu untersuchen, welche Produkte des IKE sich für eine Eintragung als GUB (geschützte Ursprungsbezeichnung) oder GGA (geschützte geografische Angabe) eignen.

Methodik und Resultate
Der Bericht der Studie erläutert die Methodik, die quantitative und qualitative Analyse, die bei den Produkten des Inventars durchgeführt wurde, sowie die Ergebnisse und Schlussfolgerungen. Nach der Beurteilung wurden die Produkte anhand ihrer Eignung für eine Eintragung als GUB bzw. GGA kategorisiert.

Aus dem Bericht geht hervor, dass sich 42 Produkte, beispielsweise Bündner Rohschinken, Berner Honiglebkuchen oder St. Galler Biber besonders für eine Eintragung eignen, während 54 Produkte, wie die Churer Pfirsichsteine oder der Glarner Birnbrot nur mässig geeignet sind. Die Eintragung einiger dieser Produkte wurde bereits im Ursprungskanton und von den jeweiligen Branchenorganisationen diskutiert. Die Studie bezweckte auch die Wiederaufnahme dieser Gespräche.

Voraussetzungen für eine erfolgreiche Eintragung als GUB oder GGA
Der partizipative Ansatz der Studie mit der Einbeziehung der lokalen Akteure (kantonale Landwirtschaftsämter, landwirtschaftliche Beratungsstellen, Branchenorganisationen usw.) hatte auch eine Sensibilisierung zum Ziel. Das Prinzip der GUB und GGA sollte näher erklärt werden und es sollte aufgezeigt werden, unter welchen Voraussetzungen das Qualifizierungsverfahren und die Förderung der GUB oder GGA Erfolg versprechen. Zu diesem Zweck wurden in vier Regionen der Schweiz Informationsanlässe durchgeführt.

Die Motivation der Projektträgerschaft ist für eine erfolgreiche Eintragung als GUB oder GGA von enormer Wichtigkeit. Deshalb wurde ein Leitfaden verfasst, der die einzelnen Schritte der Einreichung eines Eintragungsgesuchs einer GUB oder GGA beschreibt und die institutionellen Partner auflistet.


Adresse für Rückfragen

Paolo Degiorgi, Bundesamt für Landwirtschaft BLW, Fachbereich Qualitäts- und Absatzförderung,
Tel. +41 31 322 26 29 oder +41 79 640 93 57; E-Mail: paolo.degiorgi@blw.admin.ch

Carine Cornaz Bays, AGRIDEA, Tel. +41 21 619 44 30; E-Mail: Carine.Cornaz-Bays@agridea.ch



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