Ausländerrechtliches Vollzugsmonitoring: Abschluss der Übergangsphase

Bern-Wabern, 20.11.2012 - Seit Juli 2012 werden alle Sonderflüge durch Beobachterinnen und Beobachter im Auftrag der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) begleitet. Damit konnte die Übergangsphase zwischen Beendigung des Pilotprojekts und definitiver Einführung des Monitorings erfolgreich abgeschlossen werden.

Im Rahmen der Übergangsphase wurden insgesamt 15 Sonderflüge und 13 Zuführungen von Beobachtenden begleitet. Während der Übergangsphase (Januar - Juni 2012) haben sich die fünf Beobachterinnen und Beobachter, die bereits während des vorausgegangenen Pilotprojekts (Juni - Dezember 2011) eingesetzt wurden, selbständig organisiert.

Das BFM hat erfreut zur Kenntnis genommen, dass die Beobachterinnen und Beobachter den Vollzugsbehörden in diesem schwierigen und für alle Beteiligten belastenden Umfeld eine sehr professionelle Arbeitsweise attestieren. Gemäss dem Tätigkeitsbericht stellten die Beobachtenden in keinem einzigen Fall unkorrektes oder unprofessionelles Verhalten fest. Empfehlungen wurden hingegen in Bezug auf systemische Fragen abgegeben, so bspw. zur medizinischen Vorabklärung der Personen, die polizeilich begleitet in ihren Heimat- oder einen Drittstaat zurückgeführt werden, oder zum Fesselungsgrad während den Zuführungen zum Abgangsflughafen. Der zuständige paritätische Fachausschuss Rückkehr und Wegweisungsvollzug hat zu diesen Empfehlungen mit Schreiben vom 9. November 2012 Stellung genommen.

Ausländerrechtliches Vollzugsmonitoring
Die "Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger vom 16. Dezember 2008 (Rückführungsrichtlinie)" ist eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands und verpflichtet die Schengenstaaten in Art. 8 Abs. 6 dazu, ein wirksames System für die Überwachung von Rückführungen zu schaffen. Diese Richtlinie wurde am 1. Januar 2011 in das nationale Recht implementiert. Von Juni bis Dezember 2011 wurde ein sechsmonatiges Pilotprojekt unter Leitung des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbunds (SEK) durchgeführt. Seit Juli 2012 ist die NKVF - gestützt auf ihren gesetzlichen Auftrag - für das Monitoring verantwortlich.


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